DIE REISEWIRTSCHAFT - Alle Ziele. Eine Stimme.
Die Reisewirtschaft aktuell
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AUSGABE 24. NOVEMBER 2020
 

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

in der vergangenen Woche wurden die Überbrückungshilfen III auf den Weg gebracht. Ein guter Schritt: Endlich ist die Förderhöchstsumme von 50.000 Euro gefallen und auf 200.000 Euro erhöht worden. Wichtige Fragen sind allerdings noch offen und müssen dringend von der Politik geklärt werden. Vorschläge liegen auf dem Tisch. Kritisch sehen wir hingegen die Verabschiedung des Infektionsschutzgesetzes. Lesen Sie mehr in diesem Newsletter.

Aktuell benötigen wir nochmals Ihre Unterstützung: Machen Sie mit bei unserer Umfrage für Reisebüros und Reiseveranstalter. Damit helfen Sie, in Politik und Öffentlichkeit ein umfassendes Bild der aktuellen Situation und den Aussichten für die Reisewirtschaft aufzuzeigen und unsere politischen Forderungen zu untermauern. Schon jetzt vielen Dank.

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße
Ihr DRV-Newsletter-Team

PS Unser Engagement für Kinderschutz lässt auch in der Pandemie nicht nach. Anlässlich des Tages der Kinderrechte am 20. November haben wir gemeinsam mit ECPAT, der Polizeilichen Kriminalprävention und der AG Kinderschutz im DRV darauf aufmerksam gemacht, dass Kinderrechte geschützt werden müssen, auch und gerade in der Pandemie, wo sich sexueller Missbrauch zunehmend in die eigenen vier Wände oder ins Internet verlagert.

 
 
 

Kritik am Infektionsschutzgesetz

Durch die Vorgaben des veränderten Infektionsschutzgesetzes wird die Reisefreiheit mit Übernachtungsverboten weitreichend eingeschränkt. Dabei wird keine ausreichende Begründung geliefert, warum Reise- und Beherbergungsverbote geeignet und erforderlich sein sollen, das Pandemiegeschehen maßgeblich zu beeinflussen. Für diese grundlegenden Einschränkungen fehlt die empirische Grundlage. Vielmehr haben die Auswertungen der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Institutes in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Pauschalreisende aus klassischen Urlaubsländern und touristische Übernachtungen im In- und Ausland nicht zu einer erhöhten Verbreitung des Virus geführt haben.

 
 
 

Überbrückungshilfen bis Mitte 2021 verlängert und ausgeweitet

Wir begrüßen die Ausweitung und Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021, denn die Corona-Pandemie wird uns mit ihren wirtschaftlichen Folgen noch eine ganze Weile begleiten. Mit der Erhöhung der monatlichen Förderhöchstsumme von 50.000 Euro auf 200.000 Euro erfüllt die Bundesregierung eine unserer drängendsten Forderungen. Erstmals werden nun auch größere mittelständische Unternehmen wirksamer gestützt.

Viele wichtige Fragen in Verbindung mit der Überbrückungshilfe III sind aber noch unklar: Wie werden verbundene Unternehmen behandelt? Wie sollen Provisions- und Margenausfälle im ersten Halbjahr 2021 bewertet werden, für das kaum Buchungen vorliegen. Hier hat der DRV der Bundesregierung konkrete Vorschläge gemacht, wie die Überbrückungshilfe wirkungsvoll ausgestaltet werden kann. Es wäre gut, wenn die Bundesregierung in diesen zentralen Punkten rasch Klarheit schaffen würde.

Weitere Informationen rund um die Überbrückungshilfen finden Sie hier.

 
 
 

DRV-Jahrestagung 2020

Anmeldungen sind ab sofort unter www.drv-jahrestagung.de möglich. Die Teilnahme ist für DRV-Mitglieder kostenlos. Nicht-Mitglieder können für 49 Euro an der Tagung teilenehmen.

Diskussionen in den sozialen Medien sind unter dem Hashtag #DRVJT20 willkommen.

Hier lesen Sie mehr.

 
 
 

Digital auf einen Kaffee treffen geht nicht?

Geht doch! Wir ermöglichen während unserer gesamten Jahrestagung am 8.12. die Möglichkeit zum Networking. Mithilfe des Tools wonder.me haben wir eine Plattform geschaffen, wo Sie sich ganz unkompliziert mit BranchenkollegInnen austauschen können. Das Tool ist während des gesamten Tagungsprogramms von etwa 13 bis 22 Uhr online und bietet sowohl eine virtuelle „Kaffeebar“ als auch eine „Raucherecke“. Wer sich bereits vorab einen Eindruck davon machen möchte, kann für eine Video-Anleitung auf unserem Instagram-Kanal vorbeischauen.

 
 
 

Um in Politik und Öffentlichkeit ein umfassendes Bild der aktuellen Lage und der Aussichten für die Reisewirtschaft aufzuzeigen, bitten wir Sie an unserer aktuellen DRV-Blitzumfrage zu den Corona-Auswirkungen teilzunehmen. Es geht uns um die Einschätzung der wirtschaftlichen Situation Ihres Unternehmens, die Höhe der Umsatzrückgänge, die staatlichen Hilfsprogramme und die Perspektiven - etwa mit Schnelltests - das Urlaubsgeschäft wieder zum Laufen zu bringen. Für unsere Argumentation benötigen wir Ihre solide Einschätzung aus der Branche hinsichtlich der Sachlage. Daher bitten wir Sie herzlich um Unterstützung.

Je mehr Unternehmer mitmachen, desto besser können wir Ihre Positionen, Forderungen und Interessen gegenüber der Politik vertreten. Das Ausfüllen der Umfrage nimmt nur wenige Minuten in Anspruch, die Auswertung erfolgt anonymisiert.

Hier geht es zur Umfrage für Reisebüros.

Hier geht es zur Umfrage für Reiseveranstalter.

 
 
 

IATA-Agenturen aufgepasst!

Änderungsmitteilung verhindert Strafzahlung

IATA-Agenturen sind verpflichtet, jegliche Änderungen wie zum Beispiel Name, Adresse, Gesellschafteranteile oder ähnliches innerhalb von sieben Tagen an die IATA zu übermitteln.
Diese Verpflichtung ist in Resolution 812, Section 10, festgeschrieben. Die Änderungsmitteilung muss über das entsprechende Formular (siehe Anhang C zur Resolution 812) erfolgen.

Erfolgt die Meldung nicht innerhalb der angegebenen Frist, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1.500 Schweizer Franken fällig.

Dazu DRV-Geschäftsführer Dirk Inger: "Die Iata hat nicht im Ansatz verstanden, in welcher wirtschaftlichen Notlage viele Reisebüros sind. Statt zu helfen, presst sie mit bürokratischen Spitzfindigkeiten den Reisebüros Strafzahlungen ab. Es fehlt ihr jegliche Vision von partnerschaftlichem Verhalten in der Covid-Krise."

Bei Nichteinhaltung der Regelungen droht der Verlust der IATA-Lizenz.

Alle relevanten IATA-Resolutionen sind hier zu finden.

 
 
 

Fit für die Arbeit von morgen - Neue Anreize für Weiterbildung

Die Corona-Krise nutzen und die Beschäftigten fit für die Arbeit von morgen machen? Dafür wurden die Konditionen der Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG! attraktiver gestaltet. Kosten der Qualifizierung werden jetzt je nach Ausgangslage teilweise oder ganz übernommen.

Alle Informationen gibt es auf der Seite der Arbeitsagentur.

In unserer Datenbank finden Sie darüber hinaus die passende Bildungseinrichtung.

 

 
 

DRV in den Medien

 

Volksstimme: Coronakrise bremst Reisebranche

Handelsblatt: "Sonderopfer" für viele Unternehmen: Infektionsschutzgesetz sorgt für Frust in der Wirtschaft

Oldenburger Onlinezeitung: Reiseverband fürchtet Mehrkosten durch neues Infektionsschutzgesetz

Kleinezeitung (Österreich): Lockdown: Reisebüros bekommen keinen Umsatzersatz

RND Redaktionsnetzwerk Deutschland: Neues Infektionsschutzgesetz hat Auswirkung für Reisen: Kritik von der Tourismusbranche

Travelbook: Urlaub 2021 buchen trotz Corona - darauf sollten Sie achten

ZDF: Corona-Krise - Reisebranche beklagt 28 Milliarden Verlust

BR2: Die Reisebranche trainiert den Ernstfall - eine Radioreportage

 
 

Unsere Seminar-Highlights

 

Neues für Travel Industry Card-Inhaber

 
 

Die TIC als Incentive

Die Travel Industry Card ermöglicht den Zugriff auf über 160 Partnerangebote aus den Bereichen Freizeit & Touristik. Sie sind auf der Suche nach einem besonderen DANKESCHÖN für Ihr Team? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage unter Angabe der Mitarbeiteranzahl. 

Kontakt:
Alina Elinger
T +49 30 3002300-60             
ausweise@drv-service.de

Eine Übersicht der TIC-Angebote finden Sie hier

 
 
 

Impressum

Deutscher Reiseverband e.V. (DRV), Lietzenburger Straße 99, 10707 Berlin, T +49 30 28406-0, info@drv.de

Vertretungsberechtigung: Der Verband wird rechtsgeschäftlich vertreten durch den Präsidenten gemeinsam mit einem Präsidiumsmitglied oder von zwei Präsidiumsmitgliedern. Mitglieder des DRV-Präsidiums sind Präsident Norbert Fiebig (Frankfurt a. M.), Vizepräsident Ralf Hieke (Ibbenbüren), Vizepräsident Andreas Heimann (Frankfurt a. M.), Vizepräsident Johannes Zurnieden (Bonn), Vizepräsident Mark Tantz (Frankfurt a. M.), Vizepräsidentin Ulrike Katz (Berlin) und Finanzvorständin Dr. Ute Dallmeier (Mönchengladbach).

Vereinsregister: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, 25302 Nz
Geschäftsführung: Achim Wehrmann, Hauptgeschäftsführer, Berlin

Registrierte Interessenvertretung – R002668 Lobbyregister beim Deutschen Bundestag – unterliegt dem gesetzlichen Verhaltenskodex des LobbyRG.

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 Rundfunkstaatsvertrag: Torsten Schäfer, Leiter Kommunikation

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