Aktualisierte FAQ zu den ÜIII veröffentlicht

Deutliche Verbesserungen sowie neuer Eigenkapitalzuschuss umgesetzt

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat die FAQ zu den Überbrückungshilfen III aktualisiert und veröffentlicht.

Damit sind die deutlichen Verbesserungen sowie der neue Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen umgesetzt.

Die einzelnen Änderungen betreffen:

  • Anpassung der Förderhöhe bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent
  • Eigenkapitalzuschuss
  • Förderfähige Kosten
  • Kosten für Hygienemaßnahmen
  • Anschubhilfe
  • Wahlrecht für Solo-Selbständige
  • Beihilferecht

Detaillierte Informationen finden Sie direkt in den FAQs.

Neuanträge auf Überbrückungshilfe III inklusive des Eigenkapitalzuschusses können ab Dienstag, 20. April, gestellt werden. Bei bereits bestehenden Anträgen können voraussichtlich Ende April Änderungsanträge auf Eigenkapitalzuschuss gestellt werden.

Anträge für die ÜIII sind bis 31. August 2021 über prüfende Dritte möglich.

 

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