Recht

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Neue Re­geln für Be­zahl­vor­gän­ge

Was sie für die Reisebranche bedeuten

Am 14. September 2019 traten die neuen Regelungen der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in Kraft. PSD 2 steht für Payment Service Directive 2. Diese haben Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr in allen Branchen, auch in der Touristik. Das gilt vor allem dann, wenn Kunden im Reisebüro mit Kreditkarten und Mobile-Apps bezahlen oder Zahlungen auf Webseiten vornehmen.

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Minderungsansprüche bei Waldbrand

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Rechts­be­ra­tung

Was wir tun

Wir beobachten neue Entwicklungen und Veränderungen der Rechtsprechung im Hinblick auf für die Reisewirtschaft wichtige Bereiche und informieren unsere Mitglieder entsprechend. Wir prüfen die Erfolgsaussichten von Aktiv- und Passivklagen und führen Musterprozesse zum Klären branchenrelevanter Rechtsfragen.

Unsere Beratung

Unsere Beratung umfasst die allgemeine und grundsätzliche Beurteilung von Rechtsfragen. Sie erfolgt auf Grundlage der in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen. Die Rechtsberatung im Rahmen der Mitgliedschaft ersetzt nicht die Beratung durch einen mandatierten Rechtsanwalt, da sie Einzelfälle nur bedingt erfassen kann.

Die individuelle Erstellung von Verträgen sowie die gerichtliche Vertretung von Mitgliedern ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, dass ordentliche und assoziierte Mitglieder auf Probe keinen Anspruch auf Rechtsberatung haben.

 

  • Reiserecht
  • Arbeitsrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • Muster-Formulierungshilfen für das Erstellen allgemeiner Reisebedingungen für Reiseveranstalter oder Reisemittler
  • Beantwortung einzelner Fragen zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern oder Reisemittlern

  • bei Fragen zu Provisionsansprüchen
  • bei einseitiger Änderung der Bedingungen

  • zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit geplanter Werbeaktionen 
  • zur Abwehr unberechtigter, gegen DRV-Mitglieder gerichteter Unterlassungsverlangen
  • zur Verfolgung von Wettbewerbsverstößen und zum Durchsetzen von Unterlassungsansprüchen gegenüber Mitbewerbern bei unlauterem Werbe- und Geschäftsgebaren, zum Teil in Zusammenarbeit mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (ZuW) in Bad Homburg  

 

  • kostenloser Kurzüberblick über die DRV-Tarifverträge
  • kostenlose Checklisten für die Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Beratung über die Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsvertrag und zur Beendigung/Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Check­lis­ten, Mus­ter­ver­trä­ge und Vor­la­gen

DRV-Mitglieder können ein Musterbeispiel für die Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kostenlos herunterladen. Login

Die Checkliste Incoming-AGB betrifft Verträge zwischen einer inländischen deutschen Incoming-Agentur und deren gewerblichen Auftraggebern im Bereich B2B. Sie gelten somit nicht für Incomingverträge, bei denen die Incoming-Agentur, gegebenenfalls neben dem Auftraggeber, als Reiseveranstalter dem Endkunden gegenüber auftritt. Die Checkliste Incoming-AGB soll den Verwender auf eine Reihe von einzelnen Punkten aufmerksam machen, über die eine Regelung getroffen werden sollte. Auch werden konkrete Formulierungsvorschläge angeboten. Login

DRV-Mitglieder können die DRV-Musterkonditionen kostenlos als Word-Dokument herunterladen. Login

DRV-Mitglieder können die DRV-Musterkonditionen kosten als Word-Dokument herunterladen. Bitte loggen Sie sich dazu ein. Der Link wird Ihnen nach dem Login angezeigt.

Als Mitglied der DRV-Tarifgemeinschaft können Sie die DRV-Tarifverträge kostenlos bei der DRV-Tarifgemeinschaft anfordern. Als DRV-Mitglied, das nicht der DRV-Tarifgemeinschaft angehört, können Sie die DRV-Tarifverträge bei der DRV Service GmbH für 50,00 Euro bestellen.

Der DRV erteilt als Arbeitgeberverband ausschließlich Inhabern und Geschäftsführern von Reiseunternehmen Tarifinformationen. Diese können eine Kurzübersicht der DRV-Tarifverträge hier abrufen: Login

Als DRV-Mitglied können Sie hier folgende Checkliste für unbefristete Arbeitsverträge abrufen:

  • Checkliste für unbefristete Arbeitsverträge

Login

Frankfurter Tabelle über Reisepreisminderung bei Mängeln hier abrufen.

Kemptener Reisemängeltabelle Link

ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln Link

Liste mit Unternehmen, die in Deutschland eine Kundengeldabsicherung anbieten hier abrufen.

Steu­ern

Steu­er­li­che Mit­glie­der­be­ra­tung

Die Mitgliederberatung obliegt der DRV-Außenstelle Steuern unter Leitung von Steuerberaterin Cyrilla Wolf (Hinweis für DRV-Mitglieder: E-Mail-Adresse ist nach Login sichtbar).

Wir prüfen Erfolgsaussichten von Klagen und führen Musterprozesse für unsere Mitglieder, um branchenrelevante Rechtsfragen zu klären.
Corinna Kleinert
Rechtsanwältin (Syndikusanwältin), Leiterin des Justiziariats
T +49 30 28406-23
Wir beobachten die Entwicklungen der Rechtsprechung mit Blick auf die Reisewirtschaft und beraten unsere Mitglieder dazu.
Anja Emig
Rechtsanwältin im Justiziariat
T +49 30 28406-22
Von der Ablage bis zur Zettelwirtschaft habe ich alles in der Rechtsabteilung unter Kontrolle.
Susy Arens
Mitarbeiterin im Justiziariat
T +49 30 28406-21