Um die Resilienz der europäischen Wirtschaft gegen Cyber-Angriffe zu stärken, wurde im Jahr 2022 die 2. Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS2) durch das europäische Parlament und den Rat verabschiedet. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen.
Durch die Richtlinie werden Unternehmen in bestimmten Sektoren der Wirtschaft, die eine bestimmte Mindestgröße überschreiten, zu Mindestanforderungen im Bereich der Netzwerk- und Informationssicherheit verpflichtet.
Der DRV-Ausschuss Informationstechnologie hat gemeinsam mit ISO- Software ein Whitepaper erstellt, dass die wichtigsten Anforderungen zusammenfasst und insbesondere auch hilft einzuschätzen, ob ein Unternehmen unter die Verpflichtungen der NIS2 fällt.
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Immer mehr Unternehmen – sowohl Reiseveranstalter als auch Reisevertrieb – setzen auf Künstliche Intelligenz, um das Buchungs- und Reiseerlebnis zu verbessern. Doch wo und wie können die virtuellen Helfer heute schon eingesetzt werden? Welche Chancen bieten die aktuellen Technologien, welche Risiken gibt es bei dem Einsatz und wo liegen die Grenzen?
Ablauf und Referenten:
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Broschüre informiert über den neuen IT-Datenstandard
Ziel von STRING ist es, neben der Produkt-Kennzeichnung und -Differenzierung über die DRV-Global Types® eine moderne Abfrageschnittstelle als Branchenstandard bei den Veranstaltern und in den Vertriebssystemen zu etablieren.
Dazu Udo Lutz, Sales-Director TUI Cruises: "Für uns ist es wichtig, gerade in den aktuell herausfordernden Zeiten die Buchbarkeit unserer Produkte für unsere Vertriebspartner noch einfacher und leistungsfähiger zu machen - die Umstellung auf STRING ist hierzu ein wichtiger Schritt."
Die Broschüre und weitere spannende Inhalte zu STRING finden Sie hier.
Insgesamt stehen über 320 000 DRV GlobalTypes® zur Verfügung. Werden die Kategorien Unterbringungen, Orte, Regionen, Länder, Airports und Hotelketten nicht mitgezählt, bleiben aktuell noch rund 2 000 DRV GlobalTypes®, die zur näheren Attribuierung von Produktdaten genutzt werden können. Da stellt sich schnell die Frage, welche davon die Wichtigsten sind und welche sinnvollerweise genutzt werden sollen.
Gemeinsam mit dem Verband Internet Reisevertrieb (VIR) hat der Deutsche ReiseVerband (DRV) Verhaltensgrundsätze für kundenfreundliches Marketing im Internet (Code of Conduct für das Onlinemarketing) entwickelt. Der Code of Conduct ist als Selbstverpflichtung der unterzeichnenden Unternehmen zur Einhaltung von Mindeststandards im Onlinemarketing und insbesondere im Suchmaschinenmarketing angelegt. Der DRV empfiehlt seinen Mitgliedsunternehmen, die im Internet Reisen verkaufen und bewerben, den Code of Conduct (PDF-Datei) zu unterzeichnen und anzuwenden.
Digitale Alternativen ermöglichen
Der Gesetzgeber sieht bis heute gedruckte Preisteile in Reisekatalogen obligatorisch vor. Sie liegen den Katalogen in Millionenauflage bei. Dies ist weder aus ökonomischer, noch aus ökologischer Perspektive sinnvoll. Die Politik sollte den Weg frei machen für digitale Alternativen, die den Kunden aktuell und transparent informieren. Dafür müssten drei Gesetze geändert werden.