Auch wenn noch kein abschließender Bescheid für die Abrechnung der Überbrückungshilfen I bis III inklusive der November- und Dezemberhilfen (Paket 1) vorliegt, kann ab sofort die Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen III Plus und IV (Paket 2) eingereicht werden. Dies war bisher so nicht möglich. Die Schlussabrechnung für das Paket 2 kann jetzt also unmittelbar nach der Einreichung der Schlussabrechnung zum Paket 1 erfolgen, ohne das ein abschließender Bescheid für das 1. Paket vorliegen muss.
Wichtig: Fristen einhalten – individuelle Fristverlängerung möglich
Die Schlussabrechnungen zu den Coronahilfen sind bis zum 30. Juni 2023 über einen prüfenden Dritten den Bewilligungsstellen über das Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einzureichen. Ab sofort kann über das Portal auch ein Antrag auf Einzelfristverlängerung bis 31. Dezember 2023 gestellt werden.
Achtung: Wer keine Schlussabrechnung einreicht, muss erhaltene Fördergelder oder Coronahilfen vollständig zurückzahlen!
Der DRV bietet am 26. April von 9.00 bis 10.30 Uhr ein weiteres Web-Seminar zum gesamten Verfahren der Schlussabrechnung für alle Phasen der Überbrückungshilfen an. Die Teilnahme ist für DRV-Mitglieder kostenlos. Für Nicht-Mitglieder kostet die Teilnahme 29 Euro. Hier geht es zur Anmeldung.