Das sind gute Nachrichten für Reisebüros und Reiseveranstalter:
Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wurde verlängert.
Die Unternehmen haben jetzt noch bis zum 31. März 2021 Zeit, ihre Anträge einzureichen.
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Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wurde verlängert.
Die Unternehmen haben jetzt noch bis zum 31. März 2021 Zeit, ihre Anträge einzureichen.