Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30. September 2020 beantragen. Die Verwaltungsvereinbarung und die Vollzugshinweise mit den Bundesländern sollen entsprechend geändert werden.
Damit erhalten auch die vielen in Not geratenen Unternehmen der Reisewirtschaft mehr Zeit, um die Hilfen zu beantragen.
Norbert Fiebig, Präsident des DRV: „Wir begrüßen die Verlängerung außerordentlich, da es sich um ein kompliziertes Verfahren handelt. Jetzt bleibt zum Glück mehr Zeit für die Beantragung.“