Ausgangsbeschränkungen der Bundes-Notbremse sorgen für Unsicherheit bei Fahrten zum und vom Flughafen

Zeitnah für Klarheit sorgen

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Ungewissheit und Irritationen bei den neuen Ausgangsbeschränkungen, die von diesem Samstag an gelten: Bei den Regelungen der Bundes-Notbremse herrscht insbesondere Unklarheit, was die Fahrt zum Flughafen betrifft, um eine Urlaubsreise anzutreten oder zu Ende zu bringen, wenn dieser und oder der Wohnort von der im Gesetz festgelegten Ausgangssperre zwischen 22.00 Uhr abends und 5.00 Uhr morgens betroffen ist. Neben dem Autofahren soll laut Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auch das Bahnfahren spät abends und nachts nicht mehr erlaubt sein, wenn man aus einem Gebiet ohne Ausgangsbeschränkung zu einem Ziel, das in einem Kreis mit Ausgangsbeschränkungen liegt, fährt. Hier bedarf es nach Ansicht des Deutschen Reiseverbandes (DRV) einer praktikablen Regelung, damit eine Reise durch- und auch zu Ende geführt werden kann. „Diese Unklarheiten zeigen abermals, mit welch heißer Nadel das Gesetz gestrickt wurde. Die Folgen der Ausgangssperre sind nicht zu Ende gedacht. Es scheint, dass Reisen erneut durch die Hintertür verhindert werden sollen“, sagt der Präsident des Deutschen Reiseverbandes, Norbert Fiebig. „Die Bundesregierung muss hier schnellstens für Klarheit sorgen. Es fehlt an Rechtssicherheit, aber vor allem müssen die Vorgaben auch praktikabel sein. Reisende und auch die Unternehmen der Reisewirtschaft brauchen zeitnah verlässliche Aussagen.“
 

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