Die Besonderheiten des Cross-Channel-Verkaufs stehen im Mittelpunkt der jetzt veröffentlichten 6. und letzten Folge der Online-Schulung zum neuen Reiserecht, die der Deutsche Reiseverband (DRV) auf seiner Webseite drv.de im Fachbereich Recht allen Reisebüros zugänglich macht. Darin werden die Besonderheiten des Verkaufs über verschiedene Kanäle beleuchtet, denn ob ein Kunde direkt im Reisebüro, am Telefon oder online beraten wird und seine Reise bucht, bedarf mit Einführung des neuen Reiserechts am 1. Juli einer genaueren Betrachtung. Entscheidend für das Reisebüro ist dabei grundsätzlich die konkrete Verkaufssituation.
Die vollständige Schulung zum neuen Reiserecht wird auch nach dem Start am 1. Juli online bleiben. Interessierte können sich also auch weiterhin für alle sechs Folgen anmelden und sich in Sachen Reiserecht schlau machen.
Bis mindestens Ende September soll das Online-Training auf drv.de verfügbar sein – für DRV-Mitglieder kostenfrei. Nicht-DRV-Mitglieder zahlen für alle Folgen 249 Euro. Bisher haben bereits fast 8.000 Teilnehmer die Online-Schulung des Verbands durchlaufen.
Die DRV-Online-Schulung zum neuen Reiserecht im Überblick
Die DRV-Schulung liefert in sechs Folgen mit jeweils zwei Teilen Informationen rund um das neue Reiserecht. Folgende Themen werden dabei behandelt:
- Grundlagen des neuen Reiserechts
- Vorvertragliche Informationspflichten
- Das Reisebüro als Vermittler von Einzelleistungen und Pauschalreisen Dritter
- Das Reisebüro als Vermittler verbundener Reiseleistungen
- Reisebüros als Reiseveranstalter
- Die Besonderheiten des Cross-Channel-Verkaufs
Technisch realisiert wurde die Online-Schulung zusammen mit SaisonCheck, dem Info- und Schulungsportal für Touristiker des IT-Dienstleisters Check IT aus München.
Weitere Trainings zum neuen Reiserecht
Neben der neuen Online-Schulung bietet der DRV auch eine Reihe von Seminaren zum neuen Reiserecht in verschiedenen Städten an. Dazu zählen zum Beispiel „Aktuelles Rechtswissen unter Einbeziehung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie inklusive wertvoller Praxistipps“ oder „Veränderungen in der Reklamationsbearbeitung durch das neue Reiserecht“. Eine Übersicht des Angebots ist im DRV-Seminarkalender auf drv.de zu finden.
Über den DRV:
Als Spitzenverband repräsentiert der DRV die Reisewirtschaft in Deutschland und setzt sich vor allem für die Belange von Reiseveranstaltern und Reisemittlern ein. Hinter dem DRV steht eine bedeutende Wirtschaftskraft: Seine Mitglieder repräsentieren den größten Teil des Umsatzes im Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken Gemeinschaft, die die vielfältigen Interessen bündelt – nach dem Motto „Die Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme.“