Was ist eigentlich eine verbundene Reiseleistung? Wann nutze ich welches Formblatt? Und wie berate ich richtig, wenn das neue Reiserecht in Kraft ist? Mit großen Schritten kommt der Umsetzungstermin der EU-Pauschalreiserichtlinie näher: Spätestens zum 1. Juli müssen alle über die neuen gesetzlichen Regelungen Bescheid wissen und sie im Reisebüroalltag einsetzen können – egal ob Reisebüro oder -veranstalter. Der Deutsche Reiseverband (DRV) unterstützt die Reisewirtschaft unter dem Motto „Neues Reiserecht – Fit für die Praxis“ unter anderem mit zahlreichen Seminaren rund um das Thema. Zehn neue Termine für Schulungen zu den reiserechtlichen Regelungen stehen für die kommenden sechs Monate fest.
Ob in Köln, Frankfurt am Main, Berlin oder Hamburg – Reisebüro-Inhaber, -mitarbeiter und andere Interessierte können sich in diesen vier Städten zum neuen Reiserecht schlau machen. Das Schulungsangebot reicht von allgemeinen rechtlichen Erklärungen über Kommunikationsempfehlungen für den Counter bis zur Ausschreibung von rechtssicheren Reiseangeboten. Das komplette DRV-Seminarangebot dazu ist auf drv.de zu finden.
Neben dem neuen Reiserecht sorgt auch die vom 25. Mai an geltende neue EU-Datenschutzgrundverordnung, mit der neue, verschärfte Bestimmungen eingeführt werden, für erheblichen Informationsbedarf – auch hierzu gibt es auf dem DRV-Portal entsprechende Schulungstermine.
Individuelle Seminare im eigenen Haus
Für Unternehmen besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Schulungen in den eigenen Räumen durchzuführen. Informationen und Beratung zu möglichen Inhouse-Seminaren erhalten Interessenten bei der DRV Service unter seminare@drv.de oder telefonisch unter 030 3002300-71. Ansprechpartner ist Benjamin Rollin.