Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung wird 2018 das neue Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung eingeführt (Art. 35 DSGVO). Was sich dahinter verbirgt, beschreiben wir in unserem heutigen Datenschutzhinweis.
Zum zwölften Datenschutzhinweis gelangen Sie hier.