Datenschutzfolgeabschätzung nach Artikel 35 DSGVO – Wann ist diese notwendig? Wie geht man vor?

DRV-Ausschuss Datenschutz veröffentlicht zwölften Datenschutzhinweis

Datenschutz

Mit der EU-Datenschutzgrundverordnung wird 2018 das neue Instrument der Datenschutz-Folgenabschätzung eingeführt (Art. 35 DSGVO). Was sich dahinter verbirgt, beschreiben wir in unserem heutigen Datenschutzhinweis.

Zum zwölften Datenschutzhinweis gelangen Sie hier.

 

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