UPDATE der Zurich Versicherung vom 11. Dezember 2019:
Zurich startet mit Erstattungen an Kunden der insolventen Thomas Cook Deutschland
Die Thomas Cook Deutschland GmbH hatte am 25. September 2019 ein Insolvenzverfahren eingeleitet und in der Folge den Geschäftsbetrieb eingestellt. Für den Fall einer Insolvenz waren Pauschalreisende mit einem Reisesicherungsschein ausgestattet. So hat Thomas Cook nur bei Zurich eine Versicherungsdeckung mit einer Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle eines Geschäftsjahres (vom 1.11. bis 31.10.) vereinbart. Weiteren Versicherungsschutz hatte das Unternehmen nicht beschafft.
Rund 140.000 Thomas Cook Pauschalreisende wurden während ihres Urlaubs von der Insolvenz ihres Reiseanbieters überrascht, weitaus mehr Thomas Cook Kunden konnten ihre gebuchten und angezahlten Reisen nicht mehr antreten. Die Zurich Gruppe Deutschland hat als Versicherer im Rahmen der Reisesicherungsscheine von Beginn an alles unternommen, um Thomas Cook Kunden in dieser Situation zu unterstützen.
Zurich hat 140.000 Reisende sicher nach Hause gebracht
„Nach Bekanntgabe der Zahlungsunfähigkeit von Thomas Cook Deutschland lag unser Fokus zunächst darauf, in aller Welt gestrandete Reisende bei der sicheren Rückkehr nach Deutschland zu unterstützen. So hat Zurich dazu beitragen, dass nahezu alle 140.000 Pauschalurlauber, die am Urlaubsort von der Insolvenz ihres Reiseanbieters überrascht wurden, geordnet nach Hause gebracht werden konnten“, so Horst Nussbaumer, Chief Claims & Operations Officer im Vorstand der Zurich Gruppe Deutschland. „Mit unserem planvollen Handeln haben wir die Rückholung der Reisenden im Sinne des Gesetzes aktiv und erfolgreich unterstützt. Mit der geordneten Rückführung haben wir zudem zur Minimierung der Gesamtschadenhöhe beigetragen.“ Gleichzeitig hat Zurich über den Spezialisten KAERA AG eine Webseite eingerichtet, bei der Thomas Cook Geschädigte ihre Schadenersatzansprüche anmelden konnten.
Zurich startet Erstattungen für Thomas Cook Kunden
Thomas Cook hat bei Zurich eine Versicherungsdeckung mit einer Haftungsobergrenze von 110 Millionen Euro für alle Versicherungsfälle eines Geschäftsjahres (vom 1.11. bis 31.10.) vereinbart. Damit beschränkt sich die Eintrittspflicht von Zurich - wie gesetzlich vorgesehen - auf diesen Betrag, für den Thomas Cook auch entsprechende Prämien entrichtet hat. „Der vorliegende Schadenfall zeigt, dass die von Thomas Cook eingekaufte Haftungssumme leider bei weitem nicht ausreicht, um die Ersatzansprüche aller anspruchsberechtigten Kunden vollständig zu befriedigen. Nach dem Gesetz werden die Thomas Cook Kunden nur eine anteilige Erstattung erhalten“, erläutert Horst Nussbaumer.
Mittlerweile liegen Zurich ausreichend Informationen vor, um mit hinreichender Genauigkeit eine vorläufige Berechnung der Gesamthöhe aller Ersatzansprüche vorzunehmen.
Von der Gesamt-Haftungssumme von 110 Millionen Euro mussten bereits 59,6 Millionen Euro für die Rückführungen aufgewendet werden. Den verbleibenden 50,4 Millionen Euro steht nach vorläufigen Berechnungen eine Gesamtschadenhöhe von 287,4 Millionen Euro gegenüber. Daraus ergibt sich eine Quote in Höhe von 17,5 Prozent für die Regulierung der Ansprüche der Thomas Cook Kunden.
„Wir werden in den nächsten Tagen mit der Regulierung entsprechend der Quote beginnen. Wir bemühen uns jeden Anspruch so schnell wie möglich und mit großer Sorgfalt zu bearbeiten. Dieser Prozess wird einige Wochen in Anspruch nehmen“, erläutert Nussbaumer.
Bundesregierung stellt Ausgleich für Thomas Cook Kunden in Aussicht
„Wir haben das geltende Gesetz angewendet und die Thomas Cook Kunden im Rahmen unserer darin verankerten Verpflichtung zur Rückführung nach Kräften unterstützt. Dieses Vorgehen hat zudem zu einer Minimierung des Gesamtschadens beigetragen, was im Interesse aller Anspruchsteller ist“, so Nussbaumer. „Vor allem haben wir im gesamten Prozess von Anfang an den Schulterschluss mit der Regierung gesucht, um für die von der Insolvenz betroffenen Thomas Cook Kunden eine Lösung im Sinne der EU Reiserichtlinie zu finden.“
In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung heute mitgeteilt, dass sie beabsichtigt den Thomas Cook Kunden anzubieten, ihnen die Differenz zwischen ihrer Zahlung und dem, was sie von Zurich oder von anderer Seite zurückerhalten haben, auszugleichen. Dies geschehe ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Gründen des Vertrauensschutzes und zur Vermeidung unzähliger Rechtsstreitigkeiten.
Versicherer, Insolvenzverwalter und Bundesregierung beraten nun gemeinsam über das weitere Vorgehen und weisen darauf hin, dass Thomas Cook Kunden aktuell nicht selbst aktiv werden müssen, um ihre Rechte zu wahren. Anfang 2020 soll über die weiteren Schritte zur Abwicklung informiert werden.
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Update von Thomas Cook am 21. November 2019, 13:30 Uhr:
Offener Brief an die Branche: Thomas Cook verabschiedet sich und bedankt sich bei allen Touristikern: Ende November wird der Geschäftsbetrieb von Thomas Cook Deutschland eingestellt. Zum Abschied hat die Geschäftsführung einen offenen Brief an die gesamte Reisebranche veröffentlicht. Wir hoffen für alle Betroffen unseres Mitgliedsunternehmens, die nun ihren Arbeitsplatz verlieren, dass sie möglichst schnell eine neue Beschäftigung finden. Hier finden Sie den Brief im Wortlaut:
"Liebe Vertriebs- und Geschäftspartner in der Touristik,
seit zwei Monaten bewegt die Insolvenz von Thomas Cook die Touristik-Branche. Auch nach dem Insolvenzantrag unseres britischen Mutterkonzerns haben wir hier in Deutschland nicht aufgegeben und für eine Fortführung unseres Unternehmens gekämpft. Nach nunmehr rund neun Wochen unermüdlicher Verhandlungen ist es nun aber doch traurige Gewissheit: Es wird keine Zukunft für Thomas Cook in Deutschland geben. Wir werden voraussichtlich Ende November den Geschäftsbetrieb endgültig einstellen. Und damit verlieren auch fast 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Thomas Cook ihren Job. Für uns alle ist dies ein herber Schlag. Wir wissen, dass wir damit auch unsere Geschäftspartner – allen voran unsere Partner im Vertrieb, aber auch in den Zielgebieten und bei den Airlines – in eine sehr schwierige Situation gebracht haben. Seien Sie versichert, dass wir bis zum letzten Tag alles daran gesetzt haben, weiter machen zu können. Uns bleibt nichts anderes, als alle von unserem Scheitern betroffenen Partner und Kunden von Herzen um Entschuldigung zu bitten. Und ihnen zu danken, dass sie uns auch in diesen schwierigen Zeiten unterstützt haben. Wie Sie sicherlich vernommen haben, gibt es dennoch erfreuliche Fortführungslösungen für einzelne Unternehmensteile: Sowohl für die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH, für unsere eigene Reisebürokette sowie unsere eCommerce-Plattform geht es definitiv weiter. Auch für den Verkauf der GfR in Bochum, das Franchise-Reisebüro-System mit HolidayLand sowie für die Franchise-Hotels von Sentido sind die Verhandlungen weit fortgeschritten. Interesse gibt es auch für weitere Vermögenswerte, allen voran die Traditionsmarke Neckermann Reisen. Damit sind rund die Hälfte der ursprünglich 2.100 Thomas Cook-Arbeitsplätze in Deutschland gesichert.
Vielen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aber werden wir keine Zukunftslösung bieten können. Rund 1.000 hochqualifizierte und engagierte Kolleginnen und Kollegen müssen sich neu orientieren, sind auf der Suche nach neuen Herausforderungen und Möglichkeiten, ihre Expertise und ihr Know-how einsetzen zu können. Und viele von ihnen sehen ihre Zukunft auch weiterhin in der Touristik-Branche. Mit Unterstützung von einigen von Ihnen haben wir am 20. November an unserem Unternehmensstandort in Oberursel eine Jobbörse organisiert, auf der konkrete Jobangebote vorgestellt und viele gute Gespräche geführt wurden. Hierfür und auch für die vergangenen Jahre, für viele gemeinsam verbrachte Stunden, spannende Events, gute Gespräche und Diskussionen danken wir Ihnen allen sehr. Die Reisebranche ist übersichtlich und sicher werden Sie viele ‚Cookies‘ in neuen Positionen wiedertreffen.
Heute sagt Thomas Cook Deutschland daher Auf Wiedersehen!
Stefanie Berk, Carsten Seeliger, Steffen Patzak
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UPDATE von Thomas Cook am 12. November 11:10 Uhr:
Thomas Cook sagt Durchführung von Reisen ab 1. Januar 2020 ab 12. November 2019
Reisen der deutschen Thomas Cook-Veranstalter mit Abreisedatum ab 01. Januar 2020 können, auch wenn sie teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden. Die davon betroffenen Gäste werden so schnell wie möglich proaktiv von den Veranstaltern informiert. Dies gilt für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin – sowie für über die Schweizer Gesellschaft Thomas Cook International (TCI) gebuchte Leistungen. Betroffene Kunden mit Sicherungsschein können ihre Ansprüche bei dem von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA www.kaera-ag.de anmelden.
„Es tut uns unendlich leid, dass wir nun auch unseren Kunden mit Abreise im neuen Jahr endgültig diese Nachricht überbringen müssen,“ erklärt Stefanie Berk, Vorsitzende der Geschäftsführung der Thomas Cook GmbH. „Wir hoffen aber, unseren Kunden und Vertriebspartnern damit die notwendige Planungssicherheit geben zu können. Wir danken für die Geduld, die vor allem unsere Partner in den Reisebüros und Hotels in den letzten so unsicheren Wochen mit uns hatten, und bitten sie und natürlich auch unsere Kunden noch einmal von Herzen um Entschuldigung.“
Hintergrund ist, dass im laufenden Investorenprozess für die deutsche Thomas Cook-Gruppe bislang kein belastbares Angebot für die Fortführung von Thomas Cook als Ganzes oder für das Veranstaltergeschäft der Thomas Cook Touristik GmbH vorliegt. In Folge dessen muss nun aus rechtlichen Gründen die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs zum 1. Dezember 2019 vorbereitet werden. Losgelöst von den Vorbereitungen für die Betriebsstilllegung versuchen die Geschäftsleitung und die vorläufigen Verwalter unter Hochdruck noch bis zum Monatsende jede sich bietende Chance für den Erhalt des Traditionsunternehmens zu nutzen. So liegen zum Beispiel für die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH konkrete Angebote vor, trotzdem kann die Durchführung der gebuchten Reisen nicht gewährleistet werden.
Vermittelte Reisen anderer Veranstalter nicht betroffen
Reisen von Drittveranstaltern, die über die Webseiten neckermann-reisen.de und urlaub.de oder in den Thomas Cook-Reisebüros gebucht wurden, sind davon nicht betroffen.
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Update von Thomas Cook zum Investorenprozess vom 4. November, 15 Uhr
- Bieterprozess für Thomas Cook als Ganzes noch nicht abgeschlossen - Gute Aussichten, wesentlichen Teil der Arbeitsplätze in Deutschland erhalten zu können –
- Deutliche Perspektiven für Bucher Reisen & Öger Tours GmbH -
- Konkrete Fortführungschancen für Sentido und smartline, Reisebürokette und Franchise-Reisebüro-System sowie eCommerce-Plattform „Golden Gate“ -
- Finale Verhandlungen im Investorenprozess für GfR -
Im laufenden Investorenprozess für die deutsche Thomas Cook-Gruppe liegt bislang kein belastbares Angebot für die Fortführung von Thomas Cook als Ganzes oder für das Veranstaltergeschäft der Thomas Cook Touristik GmbH vor. In Folge dessen muss die Thomas Cook Touristik GmbH nun aus rechtlichen Gründen die Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs zum 1. Dezember 2019 vorbereiten. „Wir bedauern dies sehr“, sagt Rechtsanwalt Ottmar Hermann, vorläufiger Insolvenzverwalter der Thomas Cook Touristik GmbH. „Ich habe, so wie hier am Standort Oberursel, selten eine Belegschaft und eine Geschäftsführung kennen gelernt, die mit so viel Engagement und Herzblut für den Erhalt ihres Unternehmens kämpfen.“
Rechtsanwalt Fabio Algari, vorläufiger Insolvenzverwalter der Thomas Cook GmbH, ergänzt: „Wir haben vor knapp sechs Wochen einen sehr ambitionierten Prozess gestartet mit dem Vorhaben, einen Investor für die gesamte deutsche Thomas Cook-Gruppe zu finden. Trotz unermüdlicher Verhandlungen spielt nun aber die Zeit gegen uns, so dass zum jetzigen Zeitpunkt kein konkretes Angebot für den Veranstalterbereich der Thomas Cook Touristik GmbH vorliegt.“
„Wir haben noch bis gestern in einem Verhandlungsmarathon alle Möglichkeiten ausgelotet und unzählige Gespräche geführt, die uns immer wieder die Attraktivität unseres Unternehmens bestätigt haben und wirklich Hoffnung auf eine Zukunft machen“, erklärt Stefanie Berk, Vorsitzende der Geschäftsführung der Thomas Cook GmbH. „Thomas Cook Deutschland ist ein profitabler Veranstalter und unverschuldet von der Insolvenz der britischen Konzernmutter mitgerissen worden. Ich danke unseren Mitarbeitern und Partnern sehr für ihre Treue und Loyalität. In den vergangenen schweren Wochen haben die meisten von ihnen fest zu uns gehalten und unterstützen uns ununterbrochen nach Kräften. Wir und die vorläufige Insolvenzverwaltung führen nach wie vor Gespräche und werden alle sich uns bietenden Chancen nutzen, um für die Mitarbeiter und die unterschiedlichen Bereiche unseres Unternehmens eine Zukunftslösung zu finden“, sagt Stefanie Berk weiter.
Deutliche Perspektive für Erhalt einzelner Unternehmensteile
Die intensiven Investorengespräche haben bereits positive Ergebnisse erbracht. So werden auf jeden Fall einzelne wertvolle Unternehmensteile veräußert werden können. „Eine hohe Nachfrage bei den Interessenten gibt es für die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH. Die Verhandlungen über deren Fortführung sind sehr weit fortgeschritten. Täglich kommen weitere Interessenten dazu, so dass wir davon ausgehen, für die Standorte Hamburg und Meerbusch eine Lösung zu finden“, sagt Julia Kappel-Gnirs, vorläufige Insolvenzverwalterin der Bucher Reisen & Öger Tours GmbH.
„Noch ist nichts unterschrieben, aber wir sind sehr zuversichtlich, dass in Kürze die Hotel-Franchise-Systeme Sentido und smartline und die dazugehörigen Personaleinheiten einen neuen Besitzer erhalten. Und auch für die Thomas Cook-eigene Reisebürokette und das Franchise-Reisebüro-System stehen wir in finalen Verhandlungen. Wir gehen davon aus, dass es für den überwiegenden Teil der Büros Fortführungslösungen geben wird“, ergänzt Kappel-Gnirs. Für die innovative eigene eCommerce-Plattform „Golden Gate“ sowie die starken deutschen Markennamen Neckermann und Air Marin bestehen ebenfalls gute Chancen, einen Käufer zu finden.
Für die nicht insolvente Gesellschaft für Reisevertriebssysteme mbH (GfR) in Bochum läuft ein separater Investorenprozess, in dem mehrere konkrete Angebote von Finanzinvestoren und strategischen Investoren wie anderen Call Center-Betreibern vorliegen. „Auch hier sind wir zuversichtlich, dass wir in Kürze zu einer Einigung kommen“, bekräftigt Julia Kappel-Gnirs.
Durch die angestrebten Verkäufe der Unternehmensteile der Thomas Cook-Gesellschaften wären in jedem Fall gut die Hälfte der aktuell rund 2.100 Thomas Cook-Arbeitsplätze in Deutschland gesichert.
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+++Update in Sachen Thomas Cook
DRV sieht keine rechtliche Grundlage für Rückforderung bereits gezahlter Provisionen
Reisebüros haben auch im Fall einer Insolvenz Anspruch auf Provision
Aktuell wird viel darüber diskutiert, ob Reisebüros in Folge der Insolvenz von Thomas Cook gegebenenfalls mit der Rückzahlung bereits gezahlter Provisionen rechnen müssen.
Eine solche Rückforderung wäre laut Rechtsauffassung des DRV nicht rechtens: Gemäß § 87a Abs. 3 S. 1 HGB hat der Handelsvertreter, in dem Fall also der Vermittler der Reise, auch dann einen Anspruch auf die Provision, wenn feststeht, dass der Unternehmer das Geschäft nicht ausführt und die Nichtausführung auf Umständen beruht, die vom Unternehmer zu vertreten sind.
Eine Insolvenz ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich vom Unternehmen zu vertreten. Es sei denn, die Insolvenz wäre unverschuldet infolge höherer Gewalt.
Auch kann vom Anspruch auf Zahlung einer Provision nicht zum Nachteil des Handelsvertreters im Agenturvertrag abgewichen werden.
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+++Update von Thomas Cook , Stand 9.10.
Die Deutsche Thomas Cook sagt Durchführung von Reisen bis 31.12.2019 ab.
Reisen der Thomas Cook-Veranstaltermarken (Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin)
mit Abreisedatum bis einschließlich 31.12.2019 können, auch wenn sie teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden. Die davon betroffenen Gäste werden so schnell wie möglich proaktiv von den Veranstaltern informiert. Dies gilt für die Veranstaltermarken sowie für über Thomas Cook International gebuchte Leistungen. Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 wird in Abstimmung mit der Insolvenzverwaltung die weitere Vorgehensweise geprüft. Betroffene Kunden können ihre Ansprüche bei dem von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA, www.kaera-ag.de anmelden.
Fast alle Thomas Cook-Pauschalreisenden nach verbrachtem Urlaub wieder zurück
Pauschalreisegäste der deutschen Thomas Cook-Gesellschaften, die sich während der Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens an ihrem Urlaubsort in verschiedensten Zielgebieten aufgehalten hatten, konnten ihren Urlaub regulär bis zum Ende fortführen. In enger Abstimmung und mit besonderer Unterstützung der Zurich Versicherung sind – bis auf einige Langzeitreisende – mittlerweile fast alle 140.000 Gäste wieder planmäßig in ihre Heimat zurückgekehrt. Damit ist eines der wichtigsten Ziele, alle Reisenden nach ihrem Urlaub aus den Urlaubsgebieten sicher wieder an ihre Ausgangsorte zurückzubringen, erreicht.
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+++Update von Thomas Cook , Stand 28.09. (Samstag)
Wichtige Information an Verbraucher aus aktuellem Anlass:
Derzeit gibt es eine böse Email-Betrugsmasche: Diese Email ist als offizielle Nachricht von Thomas Cook deklariert mit dem Betreff: ‚Wichtig: Erstattung Ihrer Thomas Cook-Reise.‘ Darin werden sensible Daten abgefragt, beispielsweise Pass- und Kreditkartendaten.
Thomas Cook hat zu keiner Zeit Emails dieser Art an Kunden verschickt. Bitte ignorieren Sie diese Mails und löschen diese.
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+++Update von Zurich, Stand 27.09., 11:15 Uhr
Zurich wird die aktuell Reisenden der insolventen Thomas Cook Deutschland optimal unterstützen.
Zurich sichert daher im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen die Übernahme der Kosten für die Beherbergung der Reisenden im Urlaubsort. Entsprechendes gilt auch für die Rückreise.
Insbesondere wird Zurich, auf Basis der Buchungsinformationen und ohne Vorlage von gesonderten Rechnungen, im Rahmen der ausgesprochenen Kostenübernahmegarantien bereits jetzt 50 Prozent der ausstehenden Zahlungen für im Hotel derzeit anwesende Gäste an die Hotels anweisen.
Dies gilt sofort und unter der Voraussetzung, dass Thomas Cook-Reisende von diesen Hotels ab sofort weder zur individuellen Zahlung von Hotelrechnungen aufgefordert oder anderweitig genötigt werden.
WICHTIGE INFO FÜR REISEBÜROS UND PAUSCHALREISEDE MIT THOMAS COOK
Kosten für Hotel und Flüge bei Pauschalreisen werden von der Zurich Versicherung übernommen:
Nach der Insolvenzanmeldung von Thomas Cook Deutschland übernimmt der Insolvenzversicherer Zurich die Kosten für zwischen Thomas Cook Deutschland und Leistungserbringern wie z.B. Hotels und Fluggesellschaften vereinbarten Leistungen für die Reisenden, die ihre Pauschalreise mit Thomas Cook Deutschland (mit den Marken Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen, Thomas Cook Signature und Air Marin) gebucht haben und aktuell in den Urlaubsgebieten unterwegs sind. Das bedeutet, dass Hotels in den Urlaubsgebieten keinen Grund haben, Urlauber aus Angst vor Zahlungsschwierigkeiten des Reiseveranstalters zur Kasse zu bitten.
Hier finden Sie die Zusicherung der Zurich Versicherung, die Sie dem Hotelier zeigen können.
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+++Update von Thomas Cook, Stand 26.09., 21:10 Uhr
Keine Reisen bis 31. Oktober – Reisende vor Ort können ihren Urlaub planmäßig zu Ende führen – Für Kunden mit Abreise ab 1. November werden schnellstmöglich Lösungen gesucht -
Reisen der Thomas Cook-Veranstalter mit Abreisedatum bis einschließlich 31. Oktober 2019 können, auch wenn sie teilweise oder gänzlich bezahlt wurden, aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht angetreten werden. Die davon betroffenen Gäste werden so schnell wie möglich proaktiv vom Veranstalter informiert. Dies gilt für die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen und Air Marin. Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 1. November 2019 wird in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise geprüft.
Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA, Telefon +49 6172 99761123, www.kaera-ag.de wenden.
Der Urlaub sowie die Rückreise von Gästen, die eine Pauschalreise gebucht haben und sich aktuell in den Zielgebieten befinden, sind im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen über den Sicherungsschein der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland abgesichert und kann wie geplant durchgeführt werden.
Die Thomas Cook GmbH, Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hatte am 25. September 2019 beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
+++ Update mit den neuesten Angaben von Thomas Cook im Original vom 25.09. 15 Uhr):
Welche Teile des Thomas Cook Konzerns sind von der Insolvenz betroffen?
In der Nacht von Sonntag auf Montag hat der Vorstand der Thomas Cook Group beschlossen, die Insolvenz der britischen Gesellschaften, einschließlich der britischen Fluggesellschaft, zu beantragen. Heute wurden Insolvenzanträge für die Thomas Cook GmbH, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher Reisen & Öger Tours GmbH gestellt.
Wird es unsere deutschen Traditionsmarken Neckermann Reisen, Öger Tours und Bucher Reisen weiterhin geben?
Der gerichtliche Schritt einer Insolvenzanmeldung ließ sich zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Insolvenz der Thomas Cook Group nicht mehr vermeiden. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir eine Chance haben, unsere Traditionsmarken wieder am Markt anbieten zu können.
Gäste mit Reisedatum 25.09. und 26.09.
Für Gäste der Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin mit gebuchter Anreise bis einschließlich 26.09.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren.
- Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 26.09.2019 können ihre Reise nicht antreten
- Eine Information an unsere anreisenden Gäste ist per E-Mail an den Gast und an das zuständige Reisebüro erfolgt
- Dies betrifft sowohl Pauschalreisen als auch gebuchte Einzelleistungen (Nur-Hotel Buchungen und Nur-Flug Buchungen)
Gäste mit Reisedatum ab dem 27.09.
Für Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 27.09. wird nun in Abstimmung mit der Insolvenzversicherung die weitere Vorgehensweise entschieden. Buchungen können derzeit leider nicht geändert oder storniert werden.
Gäste mit Reisedatum am 23.09. und 24.09., die ihre Reise nicht antreten konnten
In Abstimmung mit der Insolvenzversicherung erhalten sie baldmöglichst weitere Informationen.
Gäste mit Reisedatum am 23.09. und 24.09., die ihre Reise trotz der Absage durch Thomas Cook angetreten haben
In Abstimmung mit der Insolvenzversicherung erhalten sie baldmöglichst weitere Informationen.
Wohin sollen sich betroffene Gäste mit Abreisedatum 25. und 26.09. wenden?
Unsere Pauschalreisegäste sind im Besitz eines Sicherungsscheines. Dieser befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Die dort angegebene Versicherungsscheinnummer ist vom Gast zu melden und / oder bei allen Schriftwechseln anzugeben. Alle betroffenen Gäste müssen sich selbst aktiv an den vom Insolvenzversicherer Zurich Insurance plc beauftragten Dienstleister wenden: www.kaera-ag.de.
Was passiert mit Thomas Cook International Buchungen (Reisearten NER und TOR)?
Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International eine Insolvenz beantragen wird. Weitere Informationen erfolgen baldmöglichst.
Werden offene Beträge per Lastschrift / Kreditkarte eingezogen?
Lastschriften und Einzüge über Kreditkarten erfolgen derzeit nicht. Überweisungen seitens der Kunden sollen nicht getätigt werden.
Wer kommt für bereits gezahlte Kundengelder auf?
Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG, Telefon, www.kaera-ag.de wenden.
Rückreisende Gäste
Unsere Hotelpartner sowie die Transferagenturen und unsere Airlinepartner werden eine Kostenübernahmeerklärung der Insolvenzversicherung erhalten. Dies gilt für Gäste, die sich aktuell im Zielgebiet befinden und deren Reise einen Sicherungsschein enthält. Dadurch können alle Pauschalreisen der Gäste, die sich im Zielgebiet befinden, regulär durchgeführt werden. Gäste im Zielgebiet werden per SMS von uns informiert.
Wird Connected Service weiterhin die hauptsächliche Kontaktmöglichkeit im Ziel sein?
Der Connected Service ist für unsere gemeinsamen Gäste im Zielgebiet weiterhin erreichbar. Connected Service (inkl. USA): 0049 - 305 516 556 11, Thomas Cook Signature Connected Service: 0049 - 6171 65 6161.
Wie lauten die Kontaktdaten der Insolvenzversicherung?
Betroffene Kunden können sich für Informationen zum weiteren Vorgehen an den von der Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland beauftragten Dienstleister KAERA AG, www.kaera-ag.de wenden.
Werde ich etwaige offene Ansprüche wie z. B. Provisionszahlungen oder Werbekostenzuschüsse erhalten?
Die Vorgehensweise in Bezug auf offene Ansprüche wird baldmöglichst zusammen mit der Insolvenzversicherung geklärt.
Werden derzeit Kundendokumente und Reiseunterlagen versendet?
Derzeit werden keine neuen Kundendokumente und Reiseunterlagen zugestellt. Für bereits existierende Buchungen kann die Reisebestätigung / Rechnung weiterhin über das Dokumentencenter abgerufen werden.
Wo finde ich meinen Sicherungsschein?
Der Sicherungsschein befindet sich auf der Reisebestätigung / Rechnung. Der Sicherungsschein ist enthalten, wenn eine Pauschalreise gebucht ist, und gilt nicht für gebuchte Einzelleistungen. Die Reisebestätigung / Rechnung ist über das Dokumentencenter abrufbar.
********** Ende der Original-Meldung von Thomas Cook vom 25.09. 15 Uhr
Die Fragen und Antworten mit Stand am Dienstag, 24.09:
Was ist mit gebuchten Reisen der deutschen Thomas Cook Marken?
Thomas Cook teilte mit, dass die Durchführung von Reisen mit Abreisedatum bis einschließlich 26.09.2019 nicht gewährleistet werden kann, da Kunden weder von der Airline noch im Hotel als Gast akzeptiert werden. Gäste der Veranstalter Thomas Cook, Neckermann, Öger Tours, Air Marin und Bucher Reisen, die zu Thomas Cook Deutschland gehören, können aus rechtlichen Gründen nicht in den Urlaub fliegen. Die betroffenen Kunden werden laut Mitteilung von TC direkt vom Veranstalter kontaktiert.
Die Condor wird aber nach eigenen Angaben alle Gäste, die sich bereits an ihrem Urlaubsziel befinden, aus dem Urlaub nach Deutschland zurückbringen. Gäste in den Zielgebieten werden gebeten, sich direkt mit der Thomas Cook-Reiseleitung vor Ort in Verbindung zu setzen.
Werden noch Reisen verkauft?
Neue Reisen dieser Marken werden derzeit nicht mehr verkauft.
Wie ist die Lage bei Aldiana?
Der Veranstalter Aldiana ist nach Angaben des Unternehmens eine Minderheitsbeteiligung und daher von der Insolvenz der britischen Thomas Cook plc nicht betroffen. Auch Gäste, die ihre Anreise selbst organisiert oder Flüge bei Fluggesellschaften, die nicht zur Thomas Cook Group gehören, gebucht haben, sind von der Thomas-Cook-Insolvenz nicht betroffen, teilt Aldiana mit.
Wie ist die Situation bei Condor?
Die Condor fliegt nach eigenen Angaben weiter und die Flüge finden planmäßig statt. Das Unternehmen teilte mit, dass eine Staatsbürgschaft für einen Überbrückungskredit beantragt wurde, um mögliche Liquiditätsengpässe bei Condor zu verhindern, die sich aus der Insolvenz der englischen Condor-Muttergesellschaft Thomas Cook Group plc ergeben. Die Condor Flugdienst GmbH hat von der Bundesregierung und der hessischen Landesregierung die Zusage über eine Bürgschaft für einen sechsmonatigen Überbrückungskredit in Höhe von 380 Millionen Euro erhalten. Diese Zusage ist Voraussetzung für eine Prüfung durch die Europäische Kommission. Erst nach einer positiven Entscheidung aus Brüssel wird der Kreditbetrag von der KfW ausgezahlt. Kunden von anderen Veranstaltern, die auf Condor-Flügen gebucht sind, werden gebeten, sich bei Fragen, die ihre Reise betreffen, direkt an den jeweiligen Veranstalter zu wenden.
Aktuelle Infos unter: http://condor-newsroom.condor.com/de/de/newsroom/
Wie sind Pauschalreisegäste abgesichert?
Der Reiseveranstalter ist laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verpflichtet, die eingenommenen Kundengelder gegen die eigene Insolvenz abzusichern sowie – wenn der Vertrag auch die Beförderung des Reisenden umfasst – die vereinbarte Rückbeförderung und die Beherbergung sicherzustellen. Die Haftung für die vom Reiseveranstalter in einem Geschäftsjahr zu erstattenden Beträge kann auf 110 Millionen Euro begrenzt werden. Bei Buchung der Pauschalreise erhält der Kunde einen gültigen Sicherungsschein ausgehändigt. Mit diesem informiert der Veranstalter, bei welchem Versicherungsunternehmen er für den Fall einer Insolvenz versichert ist. In der Regel leistet der Kunde bei Buchung einer Reise im Reisebüro oder beim Reiseveranstalter eine Anzahlung des Reisepreises.
Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums zur Kreditvergabe an Condor (vom 24. September 2019): Bundesregierung gewährt Condor Überbrückungskredit
Die Bundesregierung hat heute entschieden, der Condor Flugdienst GmbH mit Sitz in Hessen ein zu 100 Prozent vom Bund garantiertes KfW-Darlehen als Massedarlehen in Höhe von 380 Mio. Euro zu gewähren. Die Condor Flugdienst GmbH hatte bei der Bundesregierung einen Überbrückungskredit beantragt, nachdem die Konzernmutter Thomas Cook Group plc mit Sitz in London in akute finanzielle Schwierigkeiten geriet. An der Entscheidung waren BMWi, BMF, BMVI, AA, BMJV und das Bundeskanzleramt beteiligt. Der Überbrückungskredit steht noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung. Die Bundesregierung befindet sich diesbezüglich in konstruktiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission. Zudem ist das Unternehmen aus dem Haftungsverbund des Konzerns herauszulösen.
Der Überbrückungskredit gibt dem Unternehmen die Möglichkeit, den Geschäftsbetrieb und den Flugbetrieb fortzusetzen und gibt auch den fast 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Perspektive. Mit Condor sind derzeit 240.000 Reisende aus Deutschland an ihren Urlaubsorten.
WICHTIGE INFO FÜR REISEBÜROS UND PAUSCHALREISEDE MIT THOMAS COOK
Kosten für Hotel und Flüge bei Pauschalreisen werden von der Zurich Versicherung übernommen:
Nach der Insolvenzanmeldung von Thomas Cook Deutschland übernimmt der Insolvenzversicherer Zurich die Kosten für zwischen Thomas Cook Deutschland und Leistungserbringern wie z.B. Hotels und Fluggesellschaften vereinbarten Leistungen für die Reisenden, die ihre Pauschalreise mit Thomas Cook Deutschland (mit den Marken Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen, Thomas Cook Signature und Air Marin) gebucht haben und aktuell in den Urlaubsgebieten unterwegs sind. Das bedeutet, dass Hotels in den Urlaubsgebieten keinen Grund haben, Urlauber aus Angst vor Zahlungsschwierigkeiten des Reiseveranstalters zur Kasse zu bitten.
Hier finden Sie die Zusicherung der Zurich Versicherung, die Sie dem Hotelier zeigen können.