DRV-Webseminar: Elektronische Rechnungslegung wird Pflicht 

Was gilt und was zu beachten ist

Aktuelles

Ab 1. Januar 2025 wird die E-Rechnung im B2B-Bereich Pflicht, wenn sowohl rechnungstellendes als auch das empfangene Unternehmen ihren Sitz im Inland haben. Dazu gab es in einem DRV-Webseminar Informationen zu den Änderungen im Bereich E-Rechnungen, die mit dem Wachstumschancengesetz einhergehen, sowie die damit verbundenen Verpflichtungen. 

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass E-Rechnungen künftig verpflichtend für steuerbare Leistungen zwischen inländischen Unternehmen und somit im B2B-Sektor vorgeschrieben werden. Einzelheiten stellte Michael Althoff von MC Management Consulting vor und gab einen umfassenden Überblick über den aktuellen Stand der Gesetzesänderungen und deren Auswirkungen auf Unternehmen in der Reisewirtschaft. Dabei betonte er, dass noch nicht alle Parameter final geklärt sind und weitere Veröffentlichungen zu den betroffenen Leistungen abzuwarten sind.

Zukünftig werden einfache Papier- oder PDF-Rechnungen zwischen Unternehmen nicht mehr ausreichend sein. Stattdessen sollen auslesbare, strukturierte elektronische Rechnungen in Formaten wie XML der neue Standard werden. Es wird jedoch Übergangsfristen geben, sodass im Jahr 2025 weiterhin Papierrechnungen möglich sind und PDFs nur mit vorheriger Zustimmung des Leistungsempfängers verwendet werden können.

Ein Aufschieben dieses Themas ist laut Althoff allerdings nicht ratsam, da für den Erhalt von Rechnungen von Unternehmen, die die Umstellung bereits vollzogen haben, entsprechende Vorkehrungen für den Leistungsempfang getroffen werden müssen. 

Mona Kronenburg von travelbasys hob die praktische Relevanz dieses Themas für Reisebüros und Reiseveranstalte hervor und zeigte auf, in welchen Bereichen dieses Gesetz von Bedeutung ist, etwa bei der Provisionsabrechnung, die unter das neue Gesetz fällt, während Kunden weiterhin herkömmliche Rechnungen im B2C-Bereich erhalten.

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