Das Bundeswirtschaftsminsisterium informiert auf seiner Website, dass aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens die Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragsstellung auf Verlängerung der Schlussabrechnung bis 31. August 2023 möglich sind.
Aktuelle Info des BMWK
Das Bundeswirtschaftsminsisterium informiert auf seiner Website, dass aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens die Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragsstellung auf Verlängerung der Schlussabrechnung bis 31. August 2023 möglich sind.