Die Europäische Kommission hat darüber informiert, dass die Gemeinschaftsliste der Fluggesellschaften, für die in der Europäischen Union ein Flugverbot gilt, aktualisiert wurde. Die neue Liste ist am 4. Juni 2020 in Kraft getreten.
Die „Schwarze Liste“ ist abrufbar auf den Seiten der Europäischen Kommission.
Weitere Informationen zum Thema Flugsicherheit finden Sie hier.
Die DRV-Mitglieder werden freundlich daran erinnert, dass Reisemittler (u.a. Reisebüros) und Reiseveranstalter gemäß der EU-Verordnung 2111/2005 verpflichtet sind, Fluggäste bzgl. deren durchführender Fluggesellschaft lt. EU-Luftsicherheitsliste (EU Air Safety List) zu informieren, sollte diese gelistet sein.