Die Europäische Kommission hat heute ihren Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen während der Corona-Pandemie (Temporary Framework) bis zum 30.6.2022 verlängert und erweitert. Die Bundesregierung begrüßt die Verlängerung sowie insbesondere, dass die Obergrenzen für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen erneut erhöht wurden.
Bundeswirtschaftsminister Altmaier: „Die heutige Verlängerung des Beihilferahmens durch die Europäische Kommission ist ein wichtiger Schritt. Die Pandemie-Lage ist leider in vielen europäischen Ländern wieder sehr ernst. Daher ist es richtig, dass die Europäische Kommission den Mitgliedstaaten Flexibilität gewährt. Wir dürfen die wirtschaftliche Stabilisierung der letzten Monate nicht gefährden. Solange unsere Unternehmen und Beschäftigen Unterstützung brauchen, müssen wir einen Fadenriss vermeiden und die bewährten Corona-Hilfen in Deutschland bis Ende März 2022 verlängern."
Der geänderte Beihilferahmen sieht insbesondere folgende Neuerungen vor:
• Erhöhung der Obergrenzen für Kleinbeihilfen auf € 2,3 Mio. (bislang € 1,8 Mio.) bzw. auf € 345.000 im Fischerei-/Aquakultursektor (bislang € 270.000) und auf € 290.000 im Agrarsektor (bislang € 225.000)
• Erhöhung der Obergrenzen für Fixkostenhilfe auf € 12 Mio. (bislang € 10 Mio.)
• Verlängerung des Befristeten Rahmens bis 30.6.2022 (bislang Befristung bis 31.12.2021)
• Weitere Möglichkeiten zur Restrukturierung von Krediten
• Einführung von zwei neuen Förderinstrumenten: „Investitionshilfen für einen nachhaltigen Wiederaufbau“ und „Liquiditätshilfen“.
Zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie haben ihre beihilferechtliche Grundlage in dem Befristeten Rahmen der Europäischen Kommission. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe). Mit den heute beschlossenen Änderungen wird der beihilferechtliche Spielraum für eine effektive Unterstützung der Unternehmen in der Pandemie erweitert und konsolidiert.