„Die deutsche Reisewirtschaft hält die Entscheidung für nicht sachgerecht, sondern für lebensfremd. In der Ausnahmesituation einer Pandemie können allgemeine Lebensrisiken nicht weitgehend an Reiseanbieter ausgelagert werden.
Hier hätte der Europäische Gerichtshof mehr Augenmaß walten lassen sollen, statt eine einseitige Entscheidung zu Lasten von Reiseanbietern zu fällen - zumal auch am Wohnort staatliche, pandemiebedingte Grundrechtseinschränkungen galten.
Per se gilt: Bei allen Pauschalreisen ist der Verbraucherschutz ein Kernbestandteil - bei keiner anderen Reiseform sind Verbraucherinnen und Verbraucher so umfassend und wirksam in ihrem Urlaub abgesichert und geschützt.“