Die Bundesregierung hat die FAQs zur Überbrückungshilfe III Plus geändert. Die wichtigste Änderung für die Reisewirtschaft ist, dass nun im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus auch entgangene Provisionen und Margen für Reisen, mit geplanter Abreise im Förderzeitraum, die aufgrund von Einreiseverboten anderer Staaten nicht durchgeführt werden konnten, geltend gemacht werden können.
Dadurch können nicht nur entgangene Provisionen und Margen für Reisen die aufgrund von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes nicht durchgeführt werden konnten bei der Überbrückungshilfe III Plus geltend gemacht werden, sondern auch Reisen in Länder und Regionen, für die zwar keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, aber Einreiseverbote bestehen. Dies betrifft bspw. Reisen nach Australien, Israel, Kanada, Neuseeland, die USA, aber auch noch eine Reihe weiterer Staaten.