Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat heute bekanntgegeben, dass die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Zuschussprogramme bis 30. Juni 2023 verlängert worden ist. Die Fristverlängerung gilt für beide Pakete der Schlussabrechnung. Für das Paket I (Überbrückungshilfe I bis III, November-/Dezemberhilfe) ist die Einreichung der Schlussabrechnung bereits seit Mai 2022 möglich. Das Paket II (Überbrückungshilfe III Plus und IV) wird voraussichtlich im Oktober 2022 starten. Mit der Einreichung im „Paket“ wird laut BMWK-Angaben eine effiziente Bearbeitung ermöglicht und zusätzlicher Aufwand für die Unternehmen und prüfenden Dritten vermieden, sofern Schlussabrechnungen für mehrere Programme zu erstellen sind.
Sofern im Einzelfall eine weitere Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich ist, kann eine „Nachfrist“ bis 31. Dezember 2023 im digitalen Antragsportal beantragt werden. Diese Funktion soll Anfang 2023 bereitgestellt werden.
Die Corona-Zuschussprogramme sind im Juni 2022 ausgelaufen. Zum Ende der Antragsfrist sind laut BMWK noch zahlreiche Anträge auf Überbrückungshilfe IV eingereicht worden. Die Bewilligungsstellen konzentrieren sich daher derzeit auf die zügige Bewilligung der noch offenen Anträge und beginnen parallel, sukzessive mit der Bearbeitung der bereits eingehenden Schlussabrechnungen. Aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitsbelastung in den Bewilligungsstellen und bei den eingebundenen prüfenden Dritten, u.a. durch die Grundsteuerreform, haben Bund und Länder die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Zuschussprogramme bis 30. Juni 2023 verlängert.
Darüber hinaus werden sich die Länder im Falle von Rückzahlungen auf transparente und angemessene Rückzahlungskonditionen verständigen, um erneute Liquiditätsprobleme für die betroffenen Unternehmen möglichst zu vermeiden. Die Abstimmungen hierzu sind nach Angaben des Wirtschaftsministeriums noch nicht abgeschlossen.