Die Schlussabrechungen für die Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 über prüfende Dritte eingereicht werden, darauf weist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hin.
Wichtig zu wissen: Eine weitere Fristverlängerung über den 30. September hinaus wird nicht möglich sein.
Die Schlussabrechnung über einen prüfenden Dritten ist verpflichtend notwendig, da die Überbrückungshilfen ebenso wie die November- und Dezemberhilfen auf Basis von Umsatzprognosen und prognostizierten Kosten bewilligt wurden. Die Antragstellung erfolgt über die digitale Antragsplattform des Bundes.
Zur Information des BMWK geht es hier.
Allgemeine Informationen zur Schlussabrechnung sind hier zu finden.