Bei der Einreise nach Deutschland wird ab dem 1. Juni kein 3G-Nachweis mehr verlangt. Das hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen.
Damit müssen Reiserückkehrer und andere Einreisende bei der Einreise nach Deutschland nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet (3G) sind. Die aktuell gültige Corona-Einreiseverordnung schreibt das noch bis zum 31. Mai für alle Personen über zwölf Jahren vor.
Die 3G-Regel bei Einreise soll zunächst bis zum 31. August ausgesetzt werden. Ob die Corona-Einreiseverordnung danach wieder geändert wird oder ausläuft ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.
Für Einreisende aus sogenannten Virusvariantengebieten bleiben strengere Regeln bestehen: Sie müssen sich in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Derzeit ist aber kein Land als Virusvariantengebiet ausgewiesen. Nach der neuen Verordnung kann eine solche Ausweisung künftig auch erfolgen, wenn schon bekannte Virusvarianten, die schwerere Krankheitsverläufe verursachen, etwa die Delta-Variante, in einem Gebiet wieder vermehrt auftreten. Aktuell sind keine Länder als Virusvariantengebiete ausgewiesen.
Die geänderte Einreiseverordnung sieht außerdem vor, dass künftig nicht nur die von der EU zugelassenen Impfstoffe, sondern alle von der WHO zugelassenen Vakzine bei einer Einreise anerkannt werden. (mit dpa)