Entgegen der Aussage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist eine kostenfreie Stornierung des Sommerurlaubs derzeit nicht möglich, so das Ergebnis eines Gutachten von Prof. Dr. Hans-Josef Vogel, Reiserechtsexperte der Kanzlei Beiten Burkhardt, das der Deutsche Reiseverband (DRV) beauftragt hat. Demnach ist die Rechtslage anders, als es der vzbv in seiner Pressemeldung von heute suggeriert. Das Gegenteil ist der Fall: Folgen Verbraucher der Empfehlung des vzbv und stornieren Reisen mit Abreisedatum nach dem 14. Juni – bis zu diesem Datum gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes – schon jetzt, gehen sie weitreichende Risiken ein: Sie müssen damit rechnen, die Stornierungskosten im Nachhinein übernehmen zu müssen. „Es ist unverantwortlich vom vzbv, Verbrauchern hier eine Sicherheit zu suggerieren, die es nicht gibt und derzeit auch nicht geben kann“, sagt DRV-Präsident Norbert Fiebig.
Das Gutachten von Prof. Vogel kommt zu dem Ergebnis, dass eine Prognoseentscheidung darüber, ob Reisen nach dem 14. Juni – wohin auch immer – möglich oder nur mit erheblichen Einschränkungen möglich sind, zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden kann. Wenn Virologen es nicht wissen, wie sollten es Juristen beurteilen können, heißt es beim DRV.
Möchte ein Kunde also eine Pauschalreise mit Reiseantritt nach dem 14. Juni jetzt stornieren, finden die jeweiligen Stornobedingungen des Reiseveranstalters Anwendung.
„Wir geben den Sommerurlaub nach wie vor nicht verloren“, erklärt Fiebig. „Sobald es die Entwicklung der Corona-Pandemie erlaubt, werden sukzessive auch wieder Reisen in und außerhalb Deutschlands möglich sein. Maßstab muss die Entwicklung von Covid-19 sein. Warum sollte es nicht möglich sein, in Länder zu reisen, die mit Deutschland vergleichbare oder bessere Bedingungen haben. Wir brauchen unbedingt wieder differenzierte Reisehinweise.“
Zum Gutachten von Herrn Prof. Dr. Hans-Josef Vogel geht es hier.