Keine Reisebeschränkungen für Inhaber des digitalen COVID-Zertifikats in der EU

DRV begrüßt Empfehlung der EU-Kommission

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Die EU-Kommission hat die Vorschriften für den freien Personenverkehr in der EU während der COVID-19-Pandemie aktualisiert. Damit soll es grundsätzlich keine zusätzlichen Reisebeschränkungen für Inhaberinnen und Inhaber des digitalen COVID-Zertifikats der EU geben.

DRV-Präsident Norbert Fiebig:
„Wir begrüßen diese Empfehlung der EU ausdrücklich. Damit soll ab dem 1. Februar 2022 ein gültiger digitaler Impfnachweis ausreichen, um während der Pandemie reisen zu können. Jetzt ist es wichtig, dass diese Entscheidungen in den Mitgliedsstaaten und auch von der Bundesregierung konsequent und zeitnah umgesetzt werden, um den freien Reiseverkehr für Geschäfts- und Privatreisende zu gewährleisten. Der Rat der Europäischen Union hatte bereits im Juni des vergangenen Jahres empfohlen, Minderjährige, die mit ihren geimpften Eltern oder Begleitpersonen reisen, von einer möglichen Quarantäne auszunehmen. Hier erwarten wir von der Bundesregierung, dass sie dieser europäischen Empfehlung endlich folgt, damit auch Familien mit Kindern unter 12 Jahren, die bisher nicht geimpft werden können, sorgenfrei ihren nächsten Urlaub planen können.“

 

Zum Hintergrund:

Die EU will Reisen ab 1. Februar stark vereinfachen. Nach der Empfehlung soll ab Februar nicht mehr entscheidend sein, von wo aus eine Reise startet, sondern nur, ob ein gültiger Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorliegt. Sprich, für die Einreise reicht künftig das EU-Corona-Zertifikat aus. Durch diese Entscheidung sollen alle zusätzlichen Einreisemaßnahmen, die die Länder kürzlich beschlossen hatten, zurückgenommen werden.

Wer nicht geimpft ist, kann mit Test einreisen. Der PCR-Test darf frühestens 72, ein Schnelltest frühestens 24 Stunden vor der Reise gemacht worden sein. Auch eine Einreise mit Genesenen-Zertifikat ist möglich, dieses soll laut EU-Beschluss 180 Tage lang gültig sein. Für Kinder soll es Ausnahmen geben.

Weitere Beschränkungen solle es nicht geben, so die Empfehlung. Inwieweit die einzelnen Mitgliedsstaaten diese Empfehlungen umsetzen, bleibt abzuwarten.

Weitere Informationen sind hier zu finden.

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