Kritik am Infektionsschutzgesetz

DRV-Präsident Fiebig bemängelt fehlende Entschädigungsregel

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„Der Deutsche Reiseverband hat bereits im Vorfeld kritisiert, dass durch die Vorgaben des veränderten Infektionsschutzgesetzes die Reisefreiheit mit Übernachtungsverboten weitreichend eingeschränkt wird. Dabei wird keine ausreichende Begründung geliefert, warum Reise- und Beherbergungsverbote geeignet und erforderlich sein sollen, das Pandemiegeschehen maßgeblich zu beeinflussen. Für diese grundlegenden Einschränkungen fehlt die empirische Grundlage. Vielmehr haben die Auswertungen der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Institutes in den vergangenen Monaten gezeigt, dass Pauschalreisende aus klassischen Urlaubsländern und touristische Übernachtungen im In- und Ausland nicht zu einer erhöhten Verbreitung des Virus geführt haben. Maßgeblich sind nach wie vor die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln besonders im familiären Umfeld.

Es ist des zudem zu kritisieren, dass das Infektionsschutzgesetz die Möglichkeit eröffnet, von bestimmten Branchen - wie zum Beispiel von Reiseveranstaltern bei Ausspruch von Reise- bzw. Beherbergungsverboten - ein Sonderopfer zu fordern, ohne eine entsprechende Entschädigungsregel vorzusehen. Zu der vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens angesetzten Anhörung des Bundestagsgesundheitsausschusses waren betroffene Wirtschaftsbranchen - und damit touristische Verbände - nicht angehört worden. Das empfinden wir angesichts der Tragweite der Regelungen als nicht angemessen.“

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