Die Auszubildenden in der Reisewirtschaft leiden ganz besonders unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie und den Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. 40 Prozent der Unternehmen der Reisewirtschaft mussten alle ihre Azubis in Kurzarbeit schicken. Das ergab die jüngste Umfrage des Deutschen Reiseverbandes (DRV) unter seinen kleinen und mitteständischen Ausbildungsbetrieben. Viele Ausbildungsbetriebe schätzen die derzeitige Lage als so kritisch ein, dass eine Insolvenz nicht ausgeschlossen werden kann. Die Auszubildenden dieser Unternehmen müssen Sorge haben, dass ihr Ausbildungsvertrag gekündigt werden muss.
Besorgniserregend ist auch der Ausblick auf das neue Ausbildungsjahr, das im Herbst beginnt. Im Vergleich zur Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Vorjahr planen die Unternehmen nur noch rund halb so viele neue Ausbildungsplätze anzubieten. Im Berufsbild der Tourismuskaufleute ist der Rückgang mit 64 Prozent gegenüber dem Vorjahr besonders deutlich.
„Die aktuellen Entwicklungen bereiten uns große Sorge, da zu befürchten steht, dass der Branche der Nachwuchs ausgeht“, sagt der Präsident des Deutschen Reiseverbandes Norbert Fiebig. „Die Ausbildungsbetriebe brauchen in dieser Ausnahmesituation dringend Hilfe, etwa durch eine staatliche Übernahme der Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr. Es ist an uns allen, das Erfolgsmodell der dualen Ausbildung zu sichern.“
Der DRV begrüßt ausdrücklich, dass der Koalitionsausschuss mit dem Konjunkturpaket auch Maßnahmen zur Sicherung des Ausbildungsplatzangebots beschlossen hat. Allerdings reicht der Zuschuss für weiterhin ausbildende Unternehmen nicht aus, um die drängendsten Herausforderungen der Reisewirtschaft zu lösen. Denn die derzeit prekäre wirtschaftliche Lage vieler Ausbildungsbetriebe macht Neueinstellungen unmöglich. Die im Konjunkturpaket vorgesehenen Prämien von 2.000 bzw. 3.000 Euro werden die Situation nicht grundlegend ändern.
Der DRV appelliert an die Unternehmen der Reisewirtschaft, den touristischen Nachwuchs auch während der Krise zu fördern: Das Ausbildungsjahr muss nicht zwingend am 1. August oder 1. September starten, sondern mit der Ausbildung kann flexibel begonnen werden. Lösungen können mit den jeweiligen Berufsschulen entwickelt werden, damit der Jahrgang 2020 so stark wie möglich ins neue Ausbildungsjahr starten kann.