Neue FAQs zu Beihilferegelungen veröffentlicht - Antragstellung ab sofort möglich

Fragen und Antworten zur Neustarthilfe werden ebenfalls überarbeitet

Aktuelles

Die Bundesregierung hat Fragen und Antworten zu den beihilferechtlichen Grundlagen für die Anwendung der Überbrückungshilfen aktualisiert. Neu hinzugekommen für die aktuell laufende Überbrückungshilfe III sowie die ab Juli geltende Überbrückungshilfe III Plus ist die Bundesregelung Schadensausgleich.

Danach sind Entschädigungen an Unternehmen zu zahlen, die von staatlich angeordneten Schließungen betroffen sind. Die Reisewirtschaft fällt auch unter diese neue Säule der wirtschaftlichen Unterstützung: Aufgrund der Corona-bedingten Reisewarnungen konnten Reisebüros und Reiseveranstalter faktisch keine Reisen mehr verkaufen, auch wenn die Geschäfte nicht grundsätzlich geschlossen waren. Entschädigungen von bis zu 40 Millionen Euro sind dabei für Reisebüros und Reiseveranstalter zusätzlich zu den 12 Millionen Euro aus dem bisherigen Beihilfeprogramm möglich.

Ab sofort können die Anträge hierfür gestellt werden.

Hier sind die FAQ der ÜIII zu finden.

Darüber hinaus werden die FAQ zur Neustarthilfe auf der Internetseite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de aktualisiert. Die Neuerungen betreffen u.a. die Möglichkeit Direktanträge für Personengesellschaften zu stellen, die Öffnung der Neustarthilfe für Genossenschaften und Regelungen für Soloselbstständige in Elternzeit.

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