Das Bundeswirtschaftsministerium hat die FAQ für die Überbrückungshilfen aktualisiert. Ergänzt wurde dabei eine interaktive Anwendung "Reisewarnungen" auf der Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Hiermit können prüfende Dritte klären, ob für Reisebüros und Reiseveranstalter im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus eine Erstattung von Provisionen bzw. kalkulierten Margen unter dem Gesichtspunkt einer Reisewarnung in Betracht kommt. Ob Voraussetzungen dafür erfüllt sind, lässt sich für jede Reise prüfen.
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Reisewarnungen/reisewarnungen.html