Neues „Corona-Gesetz“ verabschiedet

Schwelle für Übernachtungs- und Reiseverbote sowie Ladenschließungen wird erhöht | DRV begrüßt die Entscheidung

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Der Deutsche Bundestag hat heute das neue Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verabschiedet. Damit gelten nach dem Ende der pandemischen Lage neue Regeln. Die Landesregierungen dürfen nicht länger im Alleingang Reisen oder Übernachtungsangebote untersagen oder die Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel anordnen, sofern es sich nicht um gastronomische Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen oder um Messen oder Kongresse handelt.

Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt diese Entscheidung

„Mit dem neuen Gesetz kann ein Bundesland künftig keine touristischen Übernachtungen und Busreisen mehr verbieten. Auch die Schließung von Reisebüros gehört damit der Vergangenheit an. Einschränkungen in diesen Bereichen kann es demnach nur noch unter Mitwirkung des Bundes geben. Diese Entscheidung begrüßen wir sehr. Sie sorgt für ein höheres Maß an Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit und dürfte zu einer angemessen differenzierten Risikobetrachtung im Bundesvergleich führen.“

Ein Wermutstropfen bleibt: Die Änderungen gelten erst nach Inkrafttreten des Gesetzes, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Sie gelten auch nicht für vor dem 25. November 2021 getroffene Maßnahmen. Diese können gemäß § 28a Abs. 9 Infektionsschutzgesetz neue Fassung bis zum 15. Februar 2022 beibehalten werden.

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