Neues Reiserecht fordert vorvertragliche Informationspflicht

DRV hält Aussagen von Bewotec für rechtlich falsch

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Mit Unverständnis reagiert der Deutsche Reiseverband (DRV) auf Aussagen von Bewotec-Geschäftsführer Bernhard Koller gegenüber der Fachzeitschrift fvw. Demnach habe der Verband die Forderungen des Gesetzgebers bezüglich der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie, was den Zeitpunkt der Ausgabe der Formblätter an die Kunden betrifft, falsch interpretiert.

„Im Gesetz ist eindeutig von einer vorvertraglichen Informationspflicht die Rede“, erklärt Corinna Kleinert, Justiziarin im DRV. „Dementsprechend muss der Kunde vor der Buchung darüber informiert werden, was er bucht. Die Interpretation von Bewotec, die Ausgabe der Formblätter könne mit der Reisebestätigung erfolgen, ist aus unserer Sicht rechtlich falsch.“

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Reisebestätigung unterschreibt. Wird er erst dann – also mit der Reisebestätigung – über die Art seiner Buchung und seine Rechte aufgeklärt, handelt es sich nicht mehr um eine vorvertragliche Information, d.h. der Reisemittler handelt nicht konform mit dem neuen Reiserecht, ist der DRV überzeugt.

 

Über den DRV:
Als Spitzenverband repräsentiert der DRV die Reisewirtschaft in Deutschland und setzt sich vor allem für die Belange von Reiseveranstaltern und Reisemittlern ein. Hinter dem DRV steht eine bedeutende Wirtschaftskraft: Seine Mitglieder repräsentieren den größten Teil des Umsatzes im Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken Gemeinschaft, die die vielfältigen Interessen bündelt – nach dem Motto „Die Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme.“

 

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