Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf zur Neuregelung der Absicherung von Kundengeldern bei Pauschalreisen vorgelegt, der heute im Bundeskabinett verabschiedet wurde. Im Mittelpunkt der geplanten Neuregelung steht ein Reisesicherungsfonds, über den die Zahlungen von Pauschalurlaubern künftig abgesichert sein sollen. Bis zum Jahr 2026 soll der Fonds eine Gesamtleistungsfähigkeit von 750 Millionen Euro haben. Die bisherige Höchsthaftungssumme aus dem Insolvenzschutz von 110 Millionen Euro entfällt.
Der Deutsche Reiseverband (DRV) unterstützt den politischen Willen zur Neuausrichtung der Insolvenzsicherung, hält aber zahlreiche Änderungen und Verbesserungen für notwendig. Insbesondere weist der DRV auf den großen Zeitdruck hin, denn das parlamentarische Verfahren muss bis Ende Juni abgeschlossen sein. Angesichts großer Unsicherheiten auf dem Versicherungsmarkt ist ein zügiges Gesetzgebungsverfahren notwendig.
„Die Idee des Reisesicherungsfonds orientiert sich am niederländischen Modell, bei dem die Kundengelder ebenfalls über einen Fonds abgesichert werden, und ist vom Grundsatz her vernünftig“, heißt es beim DRV. „Der Schutz der Reisenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Das neue Modell stellt jedoch – gerade in der gegenwärtigen Corona-Krise mit ihren wirtschaftlichen Herausforderungen – eine große zusätzliche Belastung für die Reiseveranstalter dar. Pauschalreisen dürfen in dieser schwierigen Situation im Vergleich zu Einzelleistungen nicht über Gebühr verteuert werden.“ Damit wäre weder den Unternehmen, die Reisen anbieten, noch den Urlaubern im Sinne des Verbraucherschutzes geholfen. Wenn sich Verbraucher aus preislichen Erwägungen entschließen, Einzelleistungen zu buchen, die nicht den Schutz des Pauschalreiserechts genießen, wäre dies konträr zu den Bestrebungen der Bundesregierung den Insolvenzschutz für Verbraucher zu verbessern, so der DRV.
Um den Kapitalstock des Fonds von 750 Millionen Euro bis 2026 zu erreichen, sollen Veranstalter in einer ersten Stufe sieben Prozent ihres Nettopauschalreiseumsatzes pro Geschäftsjahr absichern. Hier fordert der DRV mit Blick auf die Corona-Krise eine schrittweise Anhebung des Prozentsatzes. In einer zweiten Stufe soll dann ein Prozent vom Reisepreis als Beitrag geleistet werden. Dieses Prämienentgelt in Höhe von einem Prozent vom Reisepreis stellt aus Sicht des Verbandes ein großes ökonomisches Problem dar. Nach Berechnungen des DRV würde der Fonds bei einem Beitragssatz von 0,6 Prozent nach sieben Jahren bereits mehr als 900 Millionen Euro einsammeln. „Wir halten vor diesem Hintergrund einen Prozentsatz von 0,6 Prozent für angemessen und auch ausreichend.“
Reiseveranstalter, die in den letzten drei Geschäftsjahren im Durchschnitt einen Umsatz von weniger als drei Millionen Euro mit Pauschalreisen erzielt haben, müssen nach den Plänen des Justizministeriums nicht in den neuen Reisesicherungsfonds einzahlen. Dies wird vom DRV grundsätzlich begrüßt: „Es ist wichtig, dass kleine und kleinste Reiseveranstalter, wenn sie dies wünschen, an ihrer bisherigen Absicherungslösung über Versicherungen oder Bankbürgschaften festhalten können.“ Der DRV sieht hier allerdings im parlamentarischen Verfahren noch Gestaltungsspielraum. "Viele der mittelständischen Veranstalter sollten wählen können, ob sie sich wie bisher über Versicherungen und Bankbürgschaften oder über den Fonds absichern wollen." Darüber hinaus fehlt laut DRV die Möglichkeit, Kundengelder auch über Treuhandkonten absichern zu können.
Der DRV fordert außerdem, dass die Kosten für die Absicherung transparent ausgewiesen und auf den Verkaufspreis der Pauschalreise aufgeschlagen werden können. Hierzu sind gesetzliche Anpassungen beispielsweise in der Preisangabenverordnung notwendig.
Die Kreditzusage der Bundesregierung für den neu einzurichtenden Reisesicherungsfonds begrüßt der DRV: „Ohne diese Zusicherung wäre ein solcher Fonds in dem aktuell schwierigen wirtschaftlichen Umfeld nicht zu realisieren.“
Offen sei bisher auch noch die Frage, wie die Übergangszeit zwischen dem 1. Juli, zu dem der Pflichtfonds kommen soll, und dem 1. November – ab diesem Zeitpunkt sollen Neubuchungen über den neuen Pflichtfonds abgesichert sein – gestaltet werden soll. „Um den Reiseunternehmen aber auch den Versicherungen Planungssicherheit zu geben, ist es zwingend erforderlich, zügig die geplante Neuausrichtung der Insolvenzsicherung zu erlassen, in der die Übergangsfristen aber auch Übergangsmodalitäten geregelt werden müssen“, erklärt der Verband.
Hier geht es zum Positionspapier des DRV.