Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Pandemie besonders betroffen sind, bis Ende des Jahres verlängert. Gleichzeitig wurden die Zugangsbedingungen gesenkt und die Förderung ausgeweitet. Wie Reisebüros und Reiseveranstalter die neuen Überbrückungshilfen optimal nutzen können, hat Michael Althoff im Web-Seminar erläutert. Die Präsentation ist hier hinterlegt.
Unter anderem wird aufgezeigt:
- Wer ist Anspruchsberechtigte/r für die verlängerten Überbrückungshilfen?
- Was sind die wichtigsten Neuerungen zur Förderung?
- Was sind erstattungsfähige Fixkosten im Rahmen der Verlängerung?
- Wie läuft die Beantragung der Überbrückungshilfen ab?