Bereits jetzt sind Verbraucher durch ein umfassendes Pauschalreiserecht sehr gut geschützt. Wer Pauschalreisen oder sogenannte Bausteinreisen von Reiseveranstaltern bucht, ist durch den Sicherungsschein sehr gut abgesichert. Wenn ab 1. Juli 2018 das neue Reiserecht Anwendung findet, wird das bestehende Schutzniveau noch weiter erhöht – und nicht etwa abgesenkt, wie Verbraucherschützer – etwa vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) – behaupten.
Ralf Hieke, Vizepräsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV) und selbst Reisebüroinhaber, mit Blick auf das neue Reiserecht: „Der von Verbraucherschützern geäußerte Vorwurf, Reisebüros würden sich potentiell aus der Verantwortung stehlen, ist ebenso frech wie unbegründet. Die Zufriedenheit unserer Kunden ist unser wichtigstes Kapital. Kein kluger Unternehmer wird seine Kundenbindung oder Reputation aufs Spiel setzen. Schon deshalb sind Reisebüros überzeugte Verbraucherschützer. Sie beraten und informieren kompetent und sind an einem nachhaltigen und vertrauensvollen Verhältnis zu ihren Kunden interessiert.“ Nur zufriedene und gut beratene Verbraucher bleiben den Reisebüros als Kunden erhalten. „Eine Warnung vor vermeintlichen Praktiken von Reisebüros ist polemisch, entbehrt jeglicher Fachkenntnis und kann nur aus einer unternehmerfernen Ecke kommen“, ergänzt Oliver Wulf, DRV-Vorstand mittelständische Reisemittler.
Die EU-Pauschalreiserichtlinie, deren deutsche Umsetzung für Buchungen vom 1. Juli an Anwendung findet, hatte von Beginn an einen verbesserten Kundenschutz in allen 28 EU-Mitgliedstaaten im Blick. „Das neue Reiserecht sieht daher auch zahlreiche Auflagen für Reisebüros und Reiseveranstalter vor, die wir als Branche vor allem wegen der damit verbundenen Bürokratie immer wieder kritisiert haben. Sie bringt für die Branche eine Reihe von neuen Belastungen mit sich. Unsere Kunden hingegen können auch in dem neuen rechtlichen Umfeld von einer kompetenten und seriösen Beratung in den Reisebüros profitieren“, erklärt Oliver Wulf. Und weiter: „Das Kapital von Reisebüros sind unsere Kunden. Reisebüros beraten und schützen diese besser, als es jeder Verbraucherschützer vermag.“
Neues Reiserecht schafft Klarheit
Vom 1. Juli an müssen Reisebüros ihre Kunden exakt darüber aufklären, welche Reiseform sie buchen – also ob es sich um eine Pauschalreise handelt oder der Kunde mehrere Einzelleistungen vermittelt bekommt. Denn von der gebuchten Leistung hängt ab, welche Rechte der Verbraucher hat und wer im Schadensfall haftet – das Reisebüro, der Reiseveranstalter oder zum Beispiel das gebuchte Hotel oder die Fluggesellschaft. Zu diesem Zweck müssen Reisebüros ihren Kunden künftig Formblätter aushändigen, aus denen eindeutig hervorgeht, welches Recht gilt. Das war bisher nicht der Fall – das neue Reiserecht schafft jetzt Klarheit. „Für den Reisevertrieb bedeuten die neuen Pflichten mehr Bürokratie – die Verbraucher hingegen profitieren durch bessere Aufklärung, mehr Rechtssicherheit und Transparenz“, so Joachim Horn, DRV-Vorstand mittelständische Reisemittler.
Verbesserungen für Verbraucher
Das neue Reiserecht verlangt darüber hinaus, dass ein Reisebüro, das so genannte „verbundene Reiseleistungen“ vermittelt und vom Kunden Geld entgegennimmt, dieses Geld absichern muss. Solche „verbundenen Reiseleistungen“ liegen vor, wenn der Kunde über einen Vermittler zwei verschiedene Leistungen für dieselbe Reise bucht, aber separate Verträge mit den jeweiligen Leistungsträgern geschlossen und getrennt in Rechnung gestellt werden. Durch diese Insolvenzabsicherung ist vom Reisebüro vereinnahmtes Kundengeld künftig abgesichert – auch das war bisher nicht der Fall.
Durch Wegfall der Ausschlussfrist von bislang einem Monat können Verbraucher in Zukunft bis 24 Monate nach Reiseende Ansprüche auf Preisminderung und Schadensersatz gegenüber Reiseveranstaltern geltend machen. Auch damit wurde eine entscheidende Verbesserung in punkto Verbraucherschutz erreicht.