Sorgfalt bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen

DRV veröffentlicht neue Handlungsempfehlung für den Vertrieb

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Mit dem neuen Reiserecht, das für alle Buchungen ab 1. Juli gilt, führt der Gesetzgeber eine neue Kategorie ein: die verbundenen Reiseleistungen. Um was handelt es sich dabei und was müssen Reisebüros beachten, um nicht ungewollt in die Rolle des Reiseveranstalters zu fallen und damit entsprechend haften zu müssen? Unterstützung und Tipps für den Vertrieb gibt die neue Ausgabe der Handlungsempfehlungen des Deutschen Reiseverbands (DRV).

„Das besondere Risiko der verbundenen Reiseleistungen besteht darin, dass Reisebüros bei fehlerhafter Abwicklung schnell in die Rolle des Reiseveranstalters geraten und dann beispielsweise eine entsprechende Absicherung für die Veranstalterhaftung benötigen“, erklärt Michael Althoff, Leiter des DRV-Projektes zur Analyse der technischen und prozessualen Änderungen durch das neue Reiserecht. Er mahnt daher zu besonderer Sorgfalt: „Reisebüros, die ihren Kunden auch weiterhin die volle Servicepalette anbieten möchte, sollten die rechtlichen Besonderheiten bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen kennen“, ergänzt der Experte. In den neuen Handlungsempfehlungen (Teil 3 der Serie) werden die rechtlichen Voraussetzungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit verbundenen Reiseleistungen anhand verschiedener Fallbeispiel genau erläutert.

Exklusiv für DRV-Mitglieder: Neues Reiserecht – Fit für die Praxis
Die Handlungsempfehlungen sind Teil der Informationsreihe „Neues Reiserecht – Fit für die Praxis“, mit der der DRV seinen Mitgliedern bei der Umstellung auf das neue Reiserecht mit Rat und Tat zur Seite steht. Sie sind für DRV-Mitglieder im passwortgeschützten Bereich auf der DRV-Website unter drv.de abrufbar.

Seminare und Schulungen zum neuen Reiserecht
Neben den Handlungsempfehlungen und Experteninterviews bietet der DRV zahlreiche Schulungen und Seminare zum neuen Reiserecht, die auch von Nicht-DRV-Mitgliedern gebucht werden können. Die nächste Möglichkeit, sich schlau zu machen, haben Interessierte am 2. Februar in Köln mit dem Seminar „Die Herausforderungen der EU-Pauschalreiserichtlinie: Umsetzung für den Counter“ exklusiv mit Prof. Ansgar Staudinger, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht (DGfR). In Beratungsgesprächen üben die Teilnehmer hier u.a. den Einsatz der neuen Formblätter und werden so sicher im Umgang mit dem neuen Reiserecht. Anmeldungen für dieses und weitere Seminare sind auf drv.de möglich.

 

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