Der Vorstand des Deutschen Reiseverbandes (DRV) hat zwei weitere Mitglieder: In seiner konstituierenden Sitzung ist Thomas Bösl erstmals in das Gremium berufen worden. Florian Storp, der dem Vorstand bereits seit vergangenen Sommer angehört, wurde erneut kooptiert. Die Kooptationen* von Bösl und Storp erfolgten einstimmig. DRV-Präsident Norbert Fiebig gratulierte den nachberufenen Vorständen herzlich zu ihrer Wahl.
Florian Storp ist Vice President Central Europe von American Express Global Business Travel. Seit anderthalb Jahren ist er die starke Stimme der Geschäftsreise im DRV-Vorstand. Neben seiner Vorstandsfunktion hat er auch weiterhin den Vorsitz des DRV-Ausschusses Business Travel inne.
Thomas Bösl ist Geschäftsführer der Raiffeisen-Tours RT-Reisen GmbH, zu der unter anderem die Reisebürokooperation rtk zählt. Darüber hinaus ist der Touristiker Vorstand der rtk International mit Sitz in Luxemburg, Geschäftsführer des Reisebürounternehmens Reiseland in Hamburg sowie Mitglied der Geschäftsführung der RT/Raiffeisen Touristik Group GmbH (RTG), die zahlreiche Vertriebs- und Veranstalterorganisationen in Deutschland und im europäischen Ausland betreibt. Außerdem ist Thomas Bösl Sprecher der mit 9.000 Partner größten Reisebürokooperationen-Allianz Europas Quality Travel Alliance (QTA).
„Mit Thomas Bösl gewinnt der DRV einen ausgewiesenen Reisevertriebsspezialisten“, freut sich DRV-Präsident Norbert Fiebig. Er gehöre seit vielen Jahren zu den treibenden Kräften in der Touristik, so Fiebig.
„Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit den Vorstandskolleginnen und -kollegen des DRV“, sagt Thomas Bösl. „Die neue Funktion ermöglicht es mir, die Belange des stationären Vertriebs noch besser zu vertreten. Es ist mir ein großes Anliegen, richtige Rahmenbedingungen, unter anderem für die Digitalisierung und damit für die Zukunftsfähigkeit von Reisebüros, zu setzen.“
* Eine Kooptation ist eine Ergänzungswahl, um Personen mit besonderer Sachkenntnis in die laufende Vorstandsarbeit zu integrieren. Die Satzung des DRV sieht die Kooptation von bis zu zwei Personen vor (§ 12), die ebenfalls Stimmrecht haben.