Gästeübernachtungen März 2021: 9,1 Millionen
-42,7 Prozent zum Vorjahresmonat
Im März 2021 gab es in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland 9,1 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen weiter mitteilt, waren das 42,7 Prozent weniger Übernachtungen als im März 2020. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland sank im Vergleich zum März 2020 um 41,1 Prozent auf 8,2 Millionen. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland verringerte sich um 53,5 Prozent auf 0,9 Millionen.
Im Vergleich zu den Monaten Januar und Februar 2021 (jeweils 76 Prozent weniger Übernachtungen in- und ausländischer Gäste gegenüber dem Vorjahresmonat) fiel der Rückgang im März 2021 relativ moderat aus, da sich die Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie bereits im März 2020 erheblich auf die Zahl der Gästeübernachtungen in Deutschland ausgewirkt hatte. Maßgeblich dafür war das seit Mitte März 2020 geltende Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste.
Das Ausmaß des Rückgangs der Übernachtungszahlen infolge der Corona-Krise zeigt der Vergleich mit dem Vorkrisenmonat März 2019, als 33,0 Millionen Übernachtungen gezählt worden waren: Im Vergleich dazu ergibt sich für den März 2021 ein Rückgang der Übernachtungen von 72,4 Prozent.
Diese Ergebnisse zeigen deutlich die Folgen der Corona-Krise mit wiederholten Beherbergungsverboten oder -einschränkungen. Von den etwa 52 000 erfassten Beherbergungsbetrieben hatten im März 2021 lediglich 30 114 geöffnet.
1. Quartal 2021: Gut zwei Drittel weniger Übernachtungen als im Vorjahresquartal
Von Januar bis März 2021 konnten die Beherbergungsbetriebe insgesamt 22,6 Millionen Übernachtungen verbuchen. Das waren 68,8 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Nur 20,2 Millionen Übernachtungen inländischer Gäste wurden in diesem Zeitraum verzeichnet (-66,2 Prozent). Noch deutlicher war der Einbruch bei den ausländischen Gästen: 2,4 Millionen Übernachtungen bedeuteten hier ein Minus von 81,1 Prozent.
Methodischer Hinweis:
Alle Angaben beziehen sich auf Beherbergungsbetriebe (Hotels, Gasthöfe und Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungsstätten, Campingplätze und sonstige tourismusrelevante Unterkünfte) mit mindestens zehn Schlafgelegenheiten.