Auch größere von der Corona-Pandemie betroffene Unternehmen können ab sofort die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen der Reisebranche. Dies ist eine gute Nachricht für viele große Mittelständler. Mit der Überbrückungshilfe III können diese Unternehmer jetzt bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat an Unterstützung erhalten – und bis zu 3 Millionen Euro pro Monat, wenn es sich um verbundene Unternehmen handelt.
Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung. Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III erfolgt über die bundesweit einheitliche Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Weitere Informationen und Unterstützung für Unternehmen finden Sie hier.