Das Bundeswirtschaftsministerium hat seinen Fragen-und-Antworten-Katalog (FAQs) zur Überbrückungshilfe III aktualisiert. Es ist jetzt eine beispielhafte Auflistung der förderfähigen Digitalisierung- und Hygienemaßnahmen zu finden. Im Bereich 2.5 der FAQs „Sonderregelungen zu förderfähigen Kosten in der Reisebranche“ wurde eine Definition von Unternehmen der Reisewirtschaft, die auf der amtlichen Klassifizierung der Wirtschaftszweige beruht, eingefügt. Hiermit wird klargestellt, welche Unternehmen von den Sonderregelungen profitieren. Weitere Änderungen der FAQs sind entweder redaktioneller Art (d.h. hier erfolgte keine inhaltliche Änderung gegenüber den bestehenden Aussagen und Regelungen) oder betreffen andere Branchen.
Mit der Veröffentlichung soll Klarheit und Rechtssicherheit für alle Unternehmen und Bewilligungsstellen geschaffen werden. Zwar ist auch hier die Förderfähigkeit nur nach Einzelfallprüfung gegeben, die dort aufgeführten Maßnahmen werden aber im Regelfall für eine Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe III in Betracht kommen. Eine Bewilligung anderer als in den Beispielen genannten Maßnahmen bleibt unbenommen, wenn ein Unternehmen im Einzelfall die besondere Notwendigkeit darlegen kann.