Wir begrüßen die Ausweitung und Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Mitte 2021, denn die Corona-Pandemie wird uns mit ihren wirtschaftlichen Folgen noch eine ganze Weile begleiten. Mit der Erhöhung der monatlichen Förderhöchstsumme von 50.000 Euro auf 200.000 Euro erfüllt die Bundesregierung eine unserer drängendsten Forderungen. Erstmals werden nun auch größere mittelständische Unternehmen wirksamer gestützt.
Viele wichtige Fragen in Verbindung mit der Überbrückungshilfe III sind aber noch unklar: Wie werden verbundene Unternehmen behandelt? Wie sollen Provisions- und Margenausfälle im ersten Halbjahr 2021 bewertet werden, für das kaum Buchungen vorliegen. Hier hat der DRV der Bundesregierung konkrete Vorschläge gemacht, wie die Überbrückungshilfe wirkungsvoll ausgestaltet werden kann. Es wäre gut, wenn die Bundesregierung in diesen zentralen Punkten rasch Klarheit schaffen würde.