Die Europäische Kommission hat den beihilferechtlichen Rahmen für die Überbrückungshilfen III erhöht. „Das ist ein wichtiger Schritt, um die leistungsstarke Infrastruktur der Reisewirtschaft über die Corona-Pandemie zu erhalten“, heißt es beim Deutschen Reiseverband (DRV). Mit der Entscheidung aus Brüssel können Unternehmen nun Wirtschaftshilfen in Höhe von bis zu 12 Millionen Euro geltend machen. Die Maßnahme gilt bis zum 31. Dezember.
Der DRV hatte schon in der vergangenen Woche gefordert, den Beihilferahmen auch für die ÜIII für die von der Corona-Krise stark betroffenen Unternehmen der Reisewirtschaft zu erhöhen. Die Ausweitung und Verlängerung ist Grundlage dafür, dass die EU-Staaten heimische Unternehmen stützen können ohne EU-Recht zu verletzen. Der Befristete Rahmen der Europäischen Kommission stellt die beihilferechtliche Grundlage für zahlreiche deutsche Hilfsmaßnahmen während der Pandemie dar. Hierauf gestützt sind beispielsweise die Überbrückungshilfe, verschiedene KfW-Kredite sowie Teile der außerordentlichen Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe). Mit den beschlossenen Änderungen wird der beihilferechtliche Spielraum für eine effektive Unterstützung der Unternehmen in der Pandemie maßgeblich erweitert.
Details sind in den Veröffentlichungen von der Europäischen Kommission und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu finden.