Die Bundesregierung hat den vereinfachten Zugang zu Kurzarbeit für Unternehmen mit Problemen wegen der Pandemie bis zum Jahresende verlängert. Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung werden bis zum 31. Dezember 2021 die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld, die bisher auf Betriebe begrenzt waren, die die Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 eingeführt haben, auf alle Betriebe unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit ausgeweitet und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das hat heute das Bundesarbeitsministerium mitgeteilt, nachdem das Bundeskabinett einer entsprechenden Verordnung heute zugestimmt hatte.