Wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer verlässlichen Lösung

Urlaubssteuer: Finanzgericht gibt klagendem Reiseveranstalter Recht

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Das Finanzgericht Düsseldorf hat ein wegweisendes Urteil zum Thema gewerbesteuerliche Hinzurechnung beim Hoteleinkauf – die Urlaubssteuer – gefällt: Es sieht die Anwendbarkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung auf den Reisevorleistungseinkauf auf Basis des Geschäftsmodells des Reiseveranstalters schauinland-reisen als nicht rechtens an (Aktenzeichen 3 K 2728/16 G). „Das ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer notwendigen Lösung in Sachen Urlaubssteuer. Die Branchenauffassung mit dem Ruf nach einer für die Reisewirtschaft verlässlichen Lösung wird damit inhaltlich auch von gerichtlicher Seite geteilt“, kommentiert der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig, das Urteil vom 24. September. Das Finanzgericht teilt dabei die Auffassung der Branche, dass der Hoteleinkauf nicht als fiktives Anlagevermögen anzusehen und somit nicht der Gewerbesteuer hinzuzurechnen ist. „Dieses Urteil gibt auch dem Tourismusbeauftragen der Bundesregierung, Thomas Bareiß, inhaltlichen Rückenwind. Er hatte erst vor wenigen Tagen die Urlaubssteuer auf einer DRV-Veranstaltung als ‚Unding‘ bezeichnet. Derzeit sind verschiedene Verfahren zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung vor Gerichten anhängig. Die Politik sollte nun die günstige Gelegenheit nutzen, diese verschiedenen losen Enden miteinander zu verknüpfen, um eine für die Branche vernünftige und anwendbare Lösung zu finden“, so Fiebig weiter.

Um was es geht:
Sie schwebt über der Reisebranche wie ein Damoklesschwert: die Urlaubssteuer. Reiseveranstalter müssen nach derzeitiger Rechtslage zusätzliche Gewerbesteuern schultern. Und zwar immer dann, wenn sie etwa Hotelzimmer anmieten oder Übernachtungskontingente einkaufen. Denn die Vermittlung von Hotelleistungen wird – abstruser Weise – steuerlich behandelt wie die Anmietung von Büroräumen oder Lagerhallen. Die Folge: Die Kosten der Touristikanbieter steigen. Urlaubsreisen werden teurer – für die Unternehmen und für die Endverbraucher.

Ein Drittel der deutschen Reiseveranstalter (34 Prozent) ist überzeugt, zumindest Teile ihres Unternehmens ins Ausland verlagern zu müssen, wenn sich bei der Gewerbesteuerhinzurechnung nichts zum Positiven verändert. Deshalb fordert die Branche: Die Urlaubssteuer muss abgeschafft werden.

Mehr zur Urlaubssteuer unter www.urlaubssteuer.de

Über den DRV:
Als Spitzenverband repräsentiert der DRV die Reisewirtschaft in Deutschland und setzt sich vor allem für die Belange von Reiseveranstaltern und Reisemittlern ein. Hinter dem DRV steht eine bedeutende Wirtschaftskraft: Seine Mitglieder repräsentieren den größten Teil des Umsatzes im Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken Gemeinschaft, die die vielfältigen Interessen bündelt – nach dem Motto „Die Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme.“

 

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