Egal, ob Reisebüro, Reiseveranstalter oder Dienstleister der Touristik – junge Unternehmen, die noch keine zwei Jahre bestehen, profitieren von einer vergünstigten Mitgliedschaft, der DRV-Probemitgliedschaft:
Bitte beachten Sie: Die Probemitgliedschaft gilt längstens für zwei Jahre. Mitglieder auf Probe erhalten keine rechtliche Beratung und sind nicht berechtigt, das Logo „DRV-Mitglied“ zu nutzen. Bei Wahlen haben sie kein Stimmrecht.