Die Bundesregierung will gegen unseriöse Abmahnungen vorgehen. Das ist gut, denn in der Reisebranche sind missbräuchliche Abmahnungen häufig. Schein-Mitbewerber wie Briefkastenfirmen belasten insbesondere kleine Reisebüros. Dem soll nun ein Riegel vorgeschoben werden. Der Gesetzentwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geht in die richtige Richtung. Er weist aber Schwachstellen auf.
Unseriöse Abmahnungen
Immer wieder kommt es vor, dass Reisebüros wegen Kleinigkeiten abgemahnt werden. Etwa wegen fehlender Angaben im Impressum des Internetauftritts oder fehlerhafter Datenschutzerklärungen. Häufig steckt ein finanzielles Eigeninteresse von unseriösen Mitbewerbern, „Abmahnvereinen“ und deren Rechtsanwälten dahinter. Oft stehen die Abmahner in keinem echten Wettbewerbsverhältnis zu den Abgemahnten. Das Problem: Dies schadet nicht nur den Unternehmen, sondern bringt auch berechtigte Abmahnungen in Verruf.
Fairen Wettbewerb sichern
Das geplante Gesetz stellt Abmahnungen nicht grundsätzlich in Frage. Die Bundesregierung will nur den Missbrauch damit unterbinden: Wirtschaftsverbände sollen abmahnen dürfen, aber nur, wenn sie in einer Liste beim Bundesamt für Justiz geführt und wenn die Interessen ihrer Mitglieder unmittelbar betroffen sind. Neu ist zudem, dass Abmahnende nachweisen müssen, dass sie tatsächlich in echter Konkurrenz zueinander stehen. Das sichert den fairen Wettbewerb.
Finanzielle Anreize unterbinden
Abmahnungen sollen sich nicht mehr finanziell lohnen. Wer nur Kleinigkeiten abmahnt, bekommt seine Aufwendungen im Rahmen der Abmahnung künftig nicht mehr erstattet. So wird es wohl seltener zu kostenintensiven Gerichtsverfahren kommen, die insbesondere kleine Unternehmen belasten – für die mittelständisch geprägte Reisebranche eine gute Nachricht.
Nachbesserungsbedarf angehen
Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er enthält allerdings noch zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Auslegung bedürfen. Das steht dem Ziel, die Zahl der Gerichtsverfahren zu reduzieren, entgegen. Außerdem sind die Hürden für die Eintragung in die Liste beim Bundesamt für Justiz immer noch nicht hoch genug. Unseriöse Verbände könnten die Anforderungen zumindest formal erfüllen. Nicht zuletzt ist der Online-Handel mit weitem Abstand am meisten von missbräuchlichen Abmahnungen betroffen. Daher sollte für diesen Bereich die Klagebefugnis für Konkurrenten ausgeschlossen werden, soweit es sich um Verstöße gegen bestimmte formale Kennzeichnungs- und Informationspflichten handelt.
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