Was sie für die Reisebranche bedeuten
Am 14. September 2019 traten die neuen Regelungen der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in Kraft. PSD 2 steht für Payment Service Directive 2. Diese haben Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr in allen Branchen, auch in der Touristik. Das gilt vor allem dann, wenn Kunden im Reisebüro mit Kreditkarten und Mobile-Apps bezahlen oder Zahlungen auf Webseiten vornehmen.
Was wir tun
Wir beobachten neue Entwicklungen und Veränderungen der Rechtsprechung im Hinblick auf für die Reisewirtschaft wichtige Bereiche und informieren unsere Mitglieder entsprechend. Wir prüfen die Erfolgsaussichten von Aktiv- und Passivklagen und führen Musterprozesse zum Klären branchenrelevanter Rechtsfragen.
Unsere Beratung
Unsere Beratung umfasst die allgemeine und grundsätzliche Beurteilung von Rechtsfragen. Sie erfolgt auf Grundlage der in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen. Die Rechtsberatung im Rahmen der Mitgliedschaft ersetzt nicht die Beratung durch einen mandatierten Rechtsanwalt, da sie Einzelfälle nur bedingt erfassen kann.
Die individuelle Erstellung von Verträgen sowie die gerichtliche Vertretung von Mitgliedern ist leider nicht möglich. Bitte beachten Sie auch, dass ordentliche und assoziierte Mitglieder auf Probe keinen Anspruch auf Rechtsberatung haben.
DRV-Mitglieder können ein Musterbeispiel für die Verpflichtung zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kostenlos herunterladen. Login
Die Checkliste Incoming-AGB betrifft Verträge zwischen einer inländischen deutschen Incoming-Agentur und deren gewerblichen Auftraggebern im Bereich B2B. Sie gelten somit nicht für Incomingverträge, bei denen die Incoming-Agentur, gegebenenfalls neben dem Auftraggeber, als Reiseveranstalter dem Endkunden gegenüber auftritt. Die Checkliste Incoming-AGB soll den Verwender auf eine Reihe von einzelnen Punkten aufmerksam machen, über die eine Regelung getroffen werden sollte. Auch werden konkrete Formulierungsvorschläge angeboten. Login
DRV-Mitglieder können die DRV-Musterkonditionen kostenlos als Word-Dokument herunterladen. Login
DRV-Mitglieder können die DRV-Musterkonditionen kosten als Word-Dokument herunterladen. Bitte loggen Sie sich dazu ein. Der Link wird Ihnen nach dem Login angezeigt.
Als Mitglied der DRV-Tarifgemeinschaft können Sie die DRV-Tarifverträge kostenlos bei der DRV-Tarifgemeinschaft anfordern. Als DRV-Mitglied, das nicht der DRV-Tarifgemeinschaft angehört, können Sie die DRV-Tarifverträge bei der DRV Service GmbH für 50,00 Euro bestellen.
Der DRV erteilt als Arbeitgeberverband ausschließlich Inhabern und Geschäftsführern von Reiseunternehmen Tarifinformationen. Diese können eine Kurzübersicht der DRV-Tarifverträge hier abrufen: Login
Als DRV-Mitglied können Sie hier folgende Checkliste für unbefristete Arbeitsverträge abrufen:
Frankfurter Tabelle über Reisepreisminderung bei Mängeln hier abrufen.
Kemptener Reisemängeltabelle Link
ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln Link
Liste mit Unternehmen, die in Deutschland eine Kundengeldabsicherung anbieten hier abrufen.
Die Mitgliederberatung obliegt der DRV-Außenstelle Steuern unter Leitung von Steuerberaterin Cyrilla Wolf (Hinweis für DRV-Mitglieder: E-Mail-Adresse ist nach Login sichtbar).