Was wir als Branche in jedem Fall von der Politik brauchen, ist ein stabiler rechtlicher und politischer Handlungsrahmen. Wir brauchen Stabilität und Planbarkeit für unser Geschäft! Politische Verlässlichkeit ist dabei Grundvoraussetzung.
Und – wir brauchen die notwendige Sensibilität im Umgang mit der Reisewirtschaft!
Norbert Fiebig, DRV-Präsident
Der Deutsche Reiseverband (DRV) zeigt sich mit dem Entwurf der EU-Kommission zur geplanten Revision der Pauschalreiserichtlinie in einer ersten Bewertung nicht zufrieden (oder: …sieht Licht und Schatten). Laut DRV wird das ursprüngliche Ziel der Kommission, Verbraucher besser abzusichern, verfehlt. Dazu der Verband: „Bereits heute ist die Pauschalreise das verbraucherfreundlichste und am besten abgesicherte Reiseprodukt im Markt. Ziel einer Regulierung müsste es daher sein, auch die vielen anderen Reiseformen auf ein ähnliches Schutzniveau zu bringen. Das wäre gut für die Verbraucher und gut für die Wettbewerbsgerechtigkeit. Beides gelingt der EU-Kommission mit dem vorgelegten Entwurf nicht.“
Mit dem Entwurf werden laut DRV einseitig die Pflichten von Reiseveranstaltern und Vermittlern verschärft und die Pauschalreise damit verteuert. In Folge der geplanten Veränderungen drohe eine Erhöhung der ohnehin schon hohen Kosten für die Insolvenzabsicherung. Damit wiederum steigt die Attraktivität der vermeintlich günstigeren, aber ungeschützten Reiseformen. „Das führt das Ziel der EU, einen besseren Verbraucherschutz zu erzielen ad absurdum und führt gleichzeitig zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen“, erklärt der Verband.
Der DRV wird mit der Bundesregierung im EU-Rat und im Austausch mit den Parlamentariern im Europäischen Parlament und im Bundestag alles daran setzen, diesen Entwurf zu verbessern.
Dezember 2023
Erneut ist auch DRV-Präsident Norbert Fiebig in dieses Gremium des Bundeswirtschaftsministeriums berufen worden. Der Branchenverband der Reisewirtschaft wird in der Beratungstätigkeit für die Bundesregierung einen deutlichen Schwerpunkt auf den Outgoing-Tourismus legen und sich dafür einsetzen, dass die Belange des Vertriebs und der Veranstalter wahrgenommen werden. Das definierte Ziel dabei ist, die Kooperation zwischen Branche und Bundesregierung noch weiter auszubauen und dazu beizutragen, dass die institutionellen Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass die Unternehmen möglichst effektiv ihrer Tätigkeit nachgehen können.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode 2021 wurde die Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Bundestag verabschiedet. Damit ist zum einen der Verbraucherschutz im Falle einer Insolvenz aber auch die Planungssicherheit der Reisewirtschaft sichergestellt.
Pünktlich zum 1. November ist die Insolvenzabsicherung dann durch den neu geschaffenen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) in Kraft getreten. Damit ist der vom Gesetzgeber beschlossene Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung vollzogen.
Für weitere Informationen: drsf.reise