Was wir als Branche in jedem Fall von der Politik brauchen, ist ein stabiler rechtlicher und politischer Handlungsrahmen. Wir brauchen Stabilität und Planbarkeit für unser Geschäft! Politische Verlässlichkeit ist dabei Grundvoraussetzung.
Und – wir brauchen die notwendige Sensibilität im Umgang mit der Reisewirtschaft!
Norbert Fiebig, DRV-Präsident
Die deutschen Reiseverbände sehen in der geplanten Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie erhebliche Risiken für Wettbewerb und Reisewirtschaft.
Kurz vor Beginn des Trilog-Verfahrens am 24. September 2025 zwischen EU-Kommission, Rat und Parlament legen die Verbände asr, BT4Europe, BTW, DRV, DTV, Forum anders reisen, IHA, RDA, VDR und VIR erneut eine gemeinsame Position vor.
Mit seiner Agenda zur Bundestagswahl legt der DRV im Wahlkampf klare Forderungen an die künftige Bundesregierung vor. Für die Reisewirtschaft besteht in zahlreichen Politikfeldern Handlungsbedarf. Im Mittelpunkt der politischen Forderungen des DRV stehen bessere Rahmenbedingen, weniger Bürokratie, Stärkung des Geschäfts mit Auslandsreisen und dem Segment der Geschäftsreisen sowie des Mobilitätsstandortes Deutschland. Der Branchenverband fordert zudem eine effektivere Vertretung deutscher Brancheninteressen auf Brüsseler Ebene durch die Bundesregierung ein.
Der DRV hat in seiner Agenda sechs drängende Handlungsfelder als Kernforderungen an die neue Bundesregierung zusammengestellt:
Die Reisewirtschaft ist für Deutschland nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor sowie eine tragende Säule für die Sicherung von Arbeitsplätzen, sondern auch trotz aller ökonomischen Herausforderungen eine wichtige Konsumstütze. Rund 65 Millionen Urlaubsreisen und 116 Millionen Geschäftsreisen unternehmen Deutsche im Jahr. 78 Prozent der Urlaubsreisen führen ins Ausland.
Die Details und ausführlichen Argumente der sechs Kernforderungen sind hier in der DRV-Agenda zusammengefasst.
Rechtzeitig vor dem Ende der Legislaturperiode 2021 wurde die Neuregelung der Insolvenzabsicherung im Bundestag verabschiedet. Damit ist zum einen der Verbraucherschutz im Falle einer Insolvenz aber auch die Planungssicherheit der Reisewirtschaft sichergestellt.
Pünktlich zum 1. November ist die Insolvenzabsicherung dann durch den neu geschaffenen Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) in Kraft getreten. Damit ist der vom Gesetzgeber beschlossene Systemwechsel bei der Insolvenzabsicherung vollzogen.
Für weitere Informationen: drsf.reise