Seit dem 1. Januar ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der EU. Durch den Abschluss eines neuen Partnerschaftsabkommens konnte der harte Brexit abgewendet werden. Für Reisende aus der EU bleibt vieles beim Alten, nur einige Details ändern sich.
Bis zum 30. September 2021 können EU-Bürger noch mit dem Personalausweis nach Großbritannien einreisen. Ab 1. Oktober 2021 ist die Einreise aber nur noch mit einem Reisepass möglich. Ein Visum ist nicht nötig. Da das Vereinigte Königreich nicht Teil des Schengen-Raums ist, mussten sich Reisende bereits in der Vergangenheit auf Kontrollen bei der Ein- und Ausreise einstellen. Daran ändert sich auch nach dem Brexit nichts.
Auch für Pauschalreisen, die aus einem EU-Mitgliedstaat nach Großbritannien angeboten werden, besteht weiter Insolvenzschutz nach der EU-Pauschalreiserichtlinie. Anders verhält es sich für Pauschalreisen, die aus dem UK heraus angeboten werden – hier gilt seit dem 1. Januar 2021 britisches Recht.
Die Regelungen aus den europäischen Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit gelten ab Januar 2021 im Wesentlichen weiter. Sofern gesetzlich Versicherte sich vorübergehend im Vereinigten Königreich aufhalten, also zum Beispiel dort Urlaub machen, können sie dort Leistungen auf Basis der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) oder der Provisorischen Ersatzbescheinigung (PEB) erhalten (Quelle: Bundesgesundheitsministerium).
Im Bereich Passagierrechte gibt es Änderungen. Die EU-Fluggastrechte gelten für alle Flüge, die innerhalb der EU starten und für alle Flüge, die in der EU landen, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Bei einem Rückflug mit einer britischen Fluggesellschaft gelten sie nicht. Kompliziert wird es zudem, wenn man z.B. aus einem EU-Drittstaat wie den USA nach Großbritannien einreist – hier können abweichende Bestimmungen gelten.
Auch die Rechte von Bahn- und Busreisenden ändern sich nicht bei grenzüberschreitenden Fahrten von der EU nach UK. Wer also mit dem Eurostar nach London fährt, kann im Falle einer Verspätung ab 120 Minuten 50 Prozent des Ticketpreises zurückverlangen. Bei einer Verspätung zwischen 60 und 119 Minuten sind es 25 Prozent.
Ungeklärt ist bisher die Frage, ob beim mobilen Telefonieren im Vereinigten Königreich extra Kosten für Roaming anfallen. Es empfiehlt sich, vor jedem Urlaub bzw. jeder Geschäftsreise beim eigenen Provider nachzufragen, wie das Roaming gehandhabt wird und welche Kosten gegebenenfalls berechnet werden.
Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Europäischen Verbraucherzentrums sowie auf den Seiten der Regierung des Vereinigten Königreichs (auf Englisch).