Großbritannien wird am 31. Januar 2020 die Europäische Union verlassen. Den Oster- oder Sommerferien in Großbritannien steht aber nichts im Wege. Denn der Brexit bringt für Reisende zunächst keine Änderungen. Die deutschen Reiseveranstalter führen ihre Reisen wie geplant durch. Wer nach Großbritannien einreisen möchte, egal ob als Tourist oder zu geschäftlichen Zwecken, muss einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorweisen. Das war allerdings bisher auch schon so, denn das Vereinigte Königreich ist kein Mitglied der Schengener Abkommen über die Abschaffung der stationären Grenzkontrollen.
Laut Austrittsvertrag gilt eine Übergangsphase bis Jahresende, in der Großbritannien zwar nicht mehr EU-Mitglied ist, sich aber weiterhin an EU-Regeln hält. Bis zum 31.12.2020 gilt also Freizügigkeit wie bisher. Laut Informationen des Auswärtigen Amtes gilt auch die deutsche Krankenversicherung in Großbritannien zunächst weiter.
An den Flugverbindungen von und nach Großbritannien ändert sich zunächst ebenfalls nichts. Wie es nach Ende 2020 weitergeht, wird Gegenstand von Verhandlungen sein. Aus Sicht der Reisewirtschaft ist unter anderem ein umfassendes Luftverkehrsabkommen notwendig. Es ist fraglich, ob die nun vorgesehene einjährige Übergangsfrist bis zum Jahresende ausreicht, um die notwendigen Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien erfolgreich zum Abschluss zu bringen.