Das Vereinigte Königreich und die EU verhandeln derzeit über ein Abkommen für die Zeit nach dem Brexit. Bis zum 31. Dezember gilt noch eine Übergangsphase, in der das EU-Recht im und gegenüber dem Vereinigten Königreich grundsätzlich weitergilt. Diese Phase kann aber nicht mehr verlängert werden. Die EU-Kommission hat eine Mitteilung „zur Vorbereitung auf das Ende des Übergangszeitraums“ herausgegeben. Enthalten sind Ausführungen zu Grenzkontrollen, Visumpflicht, Heimtierausweisen, Führerscheinen und Roaming-Gebühren sowie zu Fahrgastrechten. Das Dokument finden Sie hier. Weitere Infos auf den Seiten des BMWi.