Jetzt gibt es Klarheit. Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung, den Anerkennungszeitraum für entgangenen Provisionen und Margen für die zweite Phase der Überbrückungshilfen ebenfalls zu erweitern. Demnach werden jetzt entgangene Provisionen und Margen für Pauschalreisen, die seit dem 18. März 2020 Corona-bedingt storniert wurden, als förderfähig anerkannt, sofern sie
• zwischen dem 18. März und 18. September 2020 gebucht wurden oder
• wenn sie vor dem 18. März 2020 gebucht wurden, einen Abreisetermin nach dem 31. August 2020 gehabt hätten.
Für alle diese Corona-bedingt stornierten Reisen gilt, dass die Abreise in diesem Jahr geplant war – also bis zum 31. Dezember 2020. Unerheblich für die Förderfähigkeit ist, wer die Reise storniert hat – der Reiseveranstalter oder die Kunden. Nachdem die Bundesregierung Mitte September die Überbrückungshilfen II beschlossen hatte, war dieser wichtige Punkt – die Kostenkategorie 13 – für die Phase 2 zunächst nicht geklärt.
„Das ist ein gutes Zeichen für die Reisewirtschaft und ein Erfolg“, erklärt DRV-Präsident Norbert Fiebig. Der DRV hatte sich intensiv für eine solche Lösung eingesetzt. Fiebig dankt insbesondere dem Bundeswirtschaftsministerium für seinen engagierten Einsatz. „Die vielen Reisebüros, die quasi ohne Entlohnung seit Beginn der Corona-Pandemie gearbeitet haben und kaum Reisen verkaufen konnten, können nun auch für einen längeren Zeitraum die entgangenen Provisionen geltend machen und so zusätzliche Unterstützung durch die Bundesregierung erhalten. Gleiches gilt für die entgangenen Margen der kleineren Reiseveranstalter mit bis zu 249 Beschäftigten. Damit dürften sowohl Reisebüros als auch Veranstalter einen um einiges höheren Zuschuss erhalten können.“
Mit Blick in die Zukunft ergänzt der DRV-Präsident: „Um das Überleben der mittelständisch geprägten Reisewirtschaft zu sichern, sind weitergehende Unterstützungen seitens der Regierung dringend notwendig. Die Umsätze gehen immer weiter zurück. Die Unternehmen haben kaum etwas zu verkaufen und die Kunden sind verunsichert. Nach wie vor ungeklärt ist die Problematik der größeren Mittelständler – sie fallen im Augenblick noch durchs Raster und erhalten zu wenige Hilfen. Hier muss zeitnah nachgebessert werden.“
Die Anträge für die Überbrückungshilfen II können voraussichtlich in Kürze gestellt werden. Um Reisebüros und Reiseveranstalter mit den Überbrückungshilfen II vertraut zu machen, bietet der DRV am 15. Oktober in der Zeit von 10.00 bis 11.30 Uhr ein weiteres kostenfreies Web-Seminar an. Informationen zu den Inhalten und die Möglichkeit zur Anmeldung sind auf drv-seminare.de zu finden.