Die Europäische Kommission will eine kollektive Schadensersatzklage einführen. Verbraucher sollen dadurch Schadensersatz erhalten können, ohne selbst Klage erheben zu müssen. Die deutsche Wirtschaft befürchtet, dass das neue Instrument dem Missbrauch Tür und Tor öffnet – und es zu einer Klageindustrie nach amerikanischem Vorbild kommen könnte.
Schadensersatz im Kollektivverfahren
Wenn viele Verbraucher einen vergleichbaren Schaden erlitten haben – zum Beispiel, weil ein Strandabschnitt verschmutzt war – sollten Verbände stellvertretend für alle Geschädigten klagen können. Die betroffenen Verbraucher müssen diesem nicht vorher zustimmen. Nach Auffassung des DRV und anderer führender Wirtschaftsverbände verletzt das den Grundsatz auf rechtliches Gehör – und widerspricht damit europäischen Rechtsgrundsätzen. Daher fordert die Branche ein Opt-in Verfahren: Verbraucher sollen sich aktiv melden müssen, wenn sie am Musterverfahren teilnehmen wollen.
Klageindustrie droht
Nur ganz bestimmte Institutionen wie etwa Verbraucherverbände sollen klagen dürfen. Diese müssen nachweisen, dass sie nicht profitorientiert arbeiten. So soll Missbrauch unterbunden werden. So einfach wird dies aber nicht funktionieren: Denn der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass auch ad hoc gegründete Einrichtungen als klageberechtigt zugelassen werden. Das gilt es aus Sicht der Reisewirtschaft unbedingt zu verhindern.
Verbraucherschutz richtig und wichtig
Mit dem neuen Gesetz will die EU Verbraucher stärken. Das ist im Grundsatz zu unterstützen. Die Bundesregierung hat aber auch mehrfach darauf hingewiesen, dass sie die bestehenden Instrumente zur kollektiven Durchsetzung von Verbraucherinteressen für ausreichend hält. Dazu zählt u.a. die Musterfeststellungsklage, die voraussichtlich zum 1. November dieses Jahres in Kraft tritt (siehe Politikbrief Sommer-Ausgabe 2018). Aber auch der Gewinnabschöpfungsanspruch bei unlauteren Geschäftspraktiken und die Einziehungsklage, bei der Verbände Ansprüche für Verbraucher gerichtlich geltend machen können.